Hallo,
ein paar Fragen für die Mietrechts-Experten:
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kann ein Vermieter vorschreiben, welche Art von Wandfarbe der Mieter bei einer Renovierung zu verwenden hat? Z.B.: Silikatfarbe?
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Falls nicht: Wenn der Mieter in Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage einen solchen Passus im Mietvertrag unterschrieben hat, ist er daran gebunden?
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Und letztens: falls der Vermieter eine „fachmännische“ Renovierung der Wände vertraglich fixiert hat - wie ist diese nachzuweisen? Muß es eine Rechnung sein? Vorlage des Meisterbriefes? Gutachterliche Stellungnahme?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Pipo
Moin, Pipo,
- kann ein Vermieter vorschreiben, welche Art von Wandfarbe
der Mieter bei einer Renovierung zu verwenden hat? Z.B.:
Silikatfarbe?
wenn technische Gründe dafür vorliegen, ganz gewiss.
- Falls nicht: Wenn der Mieter in Unkenntnis der
tatsächlichen Rechtslage einen solchen Passus im Mietvertrag
unterschrieben hat, ist er daran gebunden?
Darüber ließe sich tagelang streiten.
- Und letztens: falls der Vermieter eine „fachmännische“
Renovierung der Wände vertraglich fixiert hat - wie ist diese
nachzuweisen?
Nachweisen muss nicht der Mieter die fachmännische Renovierung, sondern der Vermieter den Murx.
Gruß Ralf
Hallo,
du kannst deine Wohnung so renovieren wie es dir beliebt…
Egal was du dafür für Farben benutzt.Wichtig ist nur,das du ,falls du mal ausziehen solltest,alles wieder in den ursprünglichen Zustand bringen solltest…(kenn das aus erfahrung
)
Lg
Nukkl