Ausstausch Wasser- und Heizungszähler

Ein Vermieter möchte vorhandene Zähler von Heizung (Verdampferröhrchen) und Wasserzähler (Kalt-Warm) gegen System mit Funkübertragung austauschen.
Die neuen Ablesesysteme werden gemietet, die Kosten sollen auf die Miete umgelegt werden.
In dem Ankündigungsschreiben wurde nicht auf eventuelles Widerspruchsrecht hingewiesen.
Nun meine Fragen: Muss der Mieter den Umbau dulden? Dürfen die Kosten auf die Miete umgelegt werden?

Hi Michael,

Muss der Mieter den Umbau dulden?

Ja. Dem Mieter wird dadurch erspart, auf den Ableser zu warten.

Dürfen die Kosten auf die Miete umgelegt werden?

Hier ließe sich tagelang streiten, ob auf die Miete oder auf die Betriebskosten, kann dem Mieter letztlich aber egal sein.

Gruß Ralf