Mal angenommen in einem Mietvertrag steht das der Wärmemengenzähler mit einer Gebühr behaftet ist.
Rechnungsposten der Abrechnung
Wärmemengenzähler Gebühr für 12Monate 56€
Im Mietvertrag steht das auch, dass der Wärmemengenzähler jedes Jahr kostet.
Jetzt hab ich hier gelesen das das nicht geht und der Zähler (im Eigentum des Vermieters) mit der Miete abgegolten ist.
Die Eichzulassung für den jetzigen Zähler geht noch 2 Jahre, er meint er müsse dann wieder einen neuen kaufen der kostet dann wieder 280 Euro und die verlange er als Jähliche Leihgebühr zurück denn diesen habe er auch gekauft und der wäre wie ein Verschleisteil. Gehe nicht kaputt sondern müsse halt so getauscht werden.
Was denn jetzt ist die Klausel unwirksam also keine 56€ mehr zu zahlen oder was.
Christa