Heizkostenverteilung per wärmemengenzähler

Mal angenommen in einem Mietvertrag steht das der Wärmemengenzähler mit einer Gebühr behaftet ist.

Rechnungsposten der Abrechnung

Wärmemengenzähler Gebühr für 12Monate 56€

Im Mietvertrag steht das auch, dass der Wärmemengenzähler jedes Jahr kostet.
Jetzt hab ich hier gelesen das das nicht geht und der Zähler (im Eigentum des Vermieters) mit der Miete abgegolten ist.
Die Eichzulassung für den jetzigen Zähler geht noch 2 Jahre, er meint er müsse dann wieder einen neuen kaufen der kostet dann wieder 280 Euro und die verlange er als Jähliche Leihgebühr zurück denn diesen habe er auch gekauft und der wäre wie ein Verschleisteil. Gehe nicht kaputt sondern müsse halt so getauscht werden.

Was denn jetzt ist die Klausel unwirksam also keine 56€ mehr zu zahlen oder was.

Christa

Hallo Christa,

dazu gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Steinfurt. Technisch kenne ich mich mit solchen Geräten nicht aus, aber in dem Fall ging es um das Auswechseln der Batterien.

Guck mal selbst:
http://www.vdw-online.de/htm/public/info/i3-00/s8.htm

Gruß!

Horst

Hi Christa,

die Kosten, die für die Abrechnung der Heizkosten entstehen, sind umlagefähig. Ob das 56,- Euro pro Jahr kosten muss, ist eine andere Frage - es gibt sicher auch andere Lösungen.

Gruß Ralf