Hallo.
Muss ein Mieter nach Kündigung des Mietvertrages die Wände in jedem Fall neu streichen auch wenn er z.B. weniger als ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hat und die Wände nicht beschmutzt worden sind?
Grüße
Hallo.
Muss ein Mieter nach Kündigung des Mietvertrages die Wände in jedem Fall neu streichen auch wenn er z.B. weniger als ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hat und die Wände nicht beschmutzt worden sind?
Grüße
Moin,
Muss ein Mieter nach Kündigung des Mietvertrages die Wände in
jedem Fall neu streichen auch wenn er z.B. weniger als ein
halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hat und die Wände nicht
beschmutzt worden sind?
falls der Vermieter die aktuelle Rechtsprechung dem Mietvertrag zugrundegelegt hat, hätte sich ein Mieter zeitanteilig an den Kosten zu beteiligen, z. B. (je nach Raum) mit 20% im ersten Jahr, 40% im zweiten Jahr. Ein halbes Jahr unterschreitet natürlich die (erste) Frist. Dennoch sollte jeder vernünftige Mensch einsehen, dass auch nach einem halben Jahr Nutzung schon Gebrauchsspuren entstanden sind (beim Hinstellen des Schrankes eine Macke in die Tapete gemacht, im Flur schaben die Mäntel an der Tapete entlang, in der Küche kippt die Schüssel mit der Tomatensosse um und spritzt auf die Tapete etc.).
Wenn Du dann überlegst, dass Du - wenn Du in dieser Wohnung Nachmieter würdest - ja auch eine „ordentlich“ gestrichene Wohnung beziehen willst, aber auf der anderen Seite eine Totalrenovierung sicherlich übertrieben wäre, könnte man vielleicht auf folgenden Gedanken kommen:
Vermieter und aktueller Mieter einigen sich auf einen (nicht zu hohen) Betrag, mit dem die Renovierung abgegolten ist, Nachmieter erhält diesen Betrag und verzichtet darauf, in eine „renovierte“ Wohnung einzuziehen.
Alle könnten zufrieden sein, Gerichte müssten nicht bemüht werden, es gäbe weniger Ärger und vielleicht bleiben noch 6 Euro übrig, damit sich aktueller Mieter, Vermieter und Nachmieter auf einen Espresso in der Frühlingssonne treffen können…
Gruß vom Wolf
Es kommt immer darauf an was im Mietvertrag steht…
Wenn zb drin steht,das die Wohnung Besenrein zu übergeben ist,dann mußt du die Wohnung nicht renovieren sondern da reicht es vollkommen aus,wenn du die Wohnung einfach in einem sauberen zustand übergibst.
Hast du die Wohnung bei Einzug schon renoviert bzw wurde renoviert,ist eine nochmalige Renovierung in den meisten Fällen nicht nötig…
Hast du die Wohnung allerdings in einem abgenutzen Zustand übernommen und auch selber nicht renoviert,mußt du es verständlicherweise machen.
Lg
Nukkl