Grundsteuer in der Betriebkostenabrechnung

Hallo Zusammen.

Angenommen wir haben folgende Konstellation:
Grundstück mit einem Drei-Familien-Haus, jede Partei bewohnt eine Etage.
Der Vermieter hat die Wohnung im Erdgeschoss(Wohnfläche 150 m²) mit alleinigem Nutzungsrecht des Gartens, die beiden Mieterparteien haben jeweils eine Wohnfläche von 100 m² im ersten Stock und im Dachgeschoss.
Wie wird die Grundsteuer verteilt?
a)durch 3 oder
b)anteilig nach der Wohnfläche (in xxx/1000stel?)
c)anteilig nach der Gesamt-Nutzfläche (wegen Garten?)

Viele Grüße

Hallo Ronaldinho,

Wie wird die Grundsteuer verteilt?
a)durch 3 oder
b)anteilig nach der Wohnfläche (in xxx/1000stel?)
c)anteilig nach der Gesamt-Nutzfläche (wegen Garten?)

Das steht normalerweise im Mietvertrag. Nach Wohnfläche muss dann berechnet werden, wenn es Gewerbeflächen im Haus gibt. Ansonsten wären alle drei Alternativen möglich.
Gegen eine Verteilung nach Wohneinheit kann man sich evtl. wehren, wenn die Unterschiede zu gravierend sind.

Gruß!

Horst

Dann folgende zielführende Frage:

Wie werden Grundsteuern in einer Betriebskostenabrechnung normalerweise angerechnet,
nach xxx/1000stel Wohn/Nutzfläche oder
Anzahl der Parteien

Viele Grüße

Es gibt keinen „normalen“ Verteilerschlüssel. Meist wird die Grundsteuer wohl nach Wohnungsgröße oder Personenzahl berechnet.

Mein Vermieter rechnet z.B. Gesamtgrundsteuer : Gesamtwohnfläche * Wohnungsgröße.

Aber wie gesagt: das ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Gruß!

Horst