Mietvertrag und blaues Auge?

Mal angenommen: Man unterschreibt einen Mietvertrag in einer anderen Stadt, der in 25 Tagen erst in Kraft tritt, stellt aber zwei Tage nach Unterzeichnung fest, das man doch in Stadt A bleiben will. Kommt man aus den Vertrag noch mit einem blauen Auge raus?

Hallo flirtschule,

Mal angenommen: Man unterschreibt einen Mietvertrag in einer
anderen Stadt, der in 25 Tagen erst in Kraft tritt, stellt
aber zwei Tage nach Unterzeichnung fest, das man doch in Stadt
A bleiben will. Kommt man aus den Vertrag noch mit einem
blauen Auge raus?

Klar geht das mit dem „blauen Auge“: kündige gleich am ersten Tag, dann hast du (abhängig von der Kündigungsfrist) nur drei Monate Miete zu zahlen.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Basta!
Du willst ja auch nicht, dass ein Vermieter kurz vor Mietbeginn sagt, dass er es sich doch anders überlegt hätte und du doch nicht einziehen könntest.

Kopfschüttelnd,
Tinchen

…und wenn du einen Nachmieter findest, den der Vermieter akzeptiert, kann es sogar noch viel billiger für diech werden.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo an dieser Stelle.

…und wenn du einen Nachmieter findest, den der Vermieter
akzeptiert, kann es sogar noch viel billiger für Dich werden.

Das gilt aber nur dann, wenn der VM _vor_ dem offiziellen Ende der Laufzeit
des Mietvertrags um die Übergabe der Wohnungsschlüssel bittet :wink:

mfg M.L.

Danke, für Eure Antworten.
LG