Räumungsklage, wegen Kündigung und NKA

Hallo Allerseits,

ich habe folgende situation und ich hoffe ich finde hier eingie Tipps und Erlärung zu meinem Fall,

Ich habe seit 05.2002 einen Mietvertrag für eine 72 QM grosse wohnung.
Der Vermieter awar am anfang ganz nett und bat mir sogar beim Ausziehen die Küche zu übernehmen.
Ich habe dann am Anfang 2004 erst die NKA für 2002 und 2003 bekommen. Er bahauptet, er hatte die NKA am 29.12.2003 im Briefkasten geworfen. Wir habe am 31.12 wie jedes Jahr verreist (ist auch silvester). Aber am 29 haben wir keinen NKAA gefunden. Naja dann haben wir die NKA nicht bezahlt, mit der Bgründung; Die Ausschlußfrist ist hier eingetreten und die NKA ist zu spät für das Jahr 2002 und Fehlerhaft.
Lange rede Kurze Sinn, überholte der Vermieter das gleiche mit NKA im Jahr 2004 (haben wir am 02.01.2006 in BK gefunden).
Er erhohte die NK um 50 €. Die haben wir nachträglich für Jahr 2004 und 2005 bezahlt und die NKA für das 2002/03 auch bezahlt.
Dann haben wir uns entschieden zum 31.04.2006 zu kündigen. Nun im 2004 haben wir einen Sohn und es ist schwer mit dem Baby eine neue Wohnung zu finden. So haben wir dem vermieter bei einer Besichtigung an Interessenten gebeten, dies zu verschieben (schrifttlich und Mündlich) und er sagte, "es geht nur ich muss bis zu jenem Datum warten, ob der Interessent die Wohnung will.
So danach hat er sich quergestellt. Er hat das werde zugesagt(schrifttlich) noch hat er daruf reagiert. So ein mensch habe ich noch nie gesehen.
Nun stellt er einen Antrag auf Räumung und Zahlung der NKA von 2004, womit ich nicht einverstanden bin und Fehlerhafte Berechnung hat.
Also wir sind weder mit Miete in Verzug noch haben wir ausser NKA 2004 schulden. Also was will er damit bezwecken?
Habe ich eine Chance wegen seine mündliche Aussage dagegen anzugehen?
und wenn er interessenten hätte, wäre wir irgendwie ausgezogen, aber er sagte ja nichts. Er hat uns weder informiert, dass er einen mietinteressenten hat, noch hat er uns gemahnt auszuziehen.
Wie würde in so einem Fall der Richter wohl empfinden?
Für jede Art Info wäre ich sehr dankbar.

Schönen stress freien Tag

Sicher will ich darüber disskutieren. ich habe schon einen Anwalt und wollte hier keine rechtsberatung. Was ich zu wissen wollte ist, ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht.

Hallo eghdam,

ich habe nur soviel verstanden, dass du ein ernstliches Anliegen hast und darum antworte ich ernst.

Bevor du diese Frage stellen konntest hast du FAQ:1129 bestätigt, aber leider nicht eingehalten. (Steht auch noch mal unter diesem Beitrag.)

Die Entscheidung, es einem Anwalt zu übergeben, war richtig. In einem Forum kann man derartige Fragen nicht klären.

Gruß!

Horst

Hallo,

gekündigt ist gekündigt. Der Mieter muss zum Kündigungstermin raus, wenn er selbst gekündigt hat. Ob der Vermieter die Wohnung weitervermietet hat oder sie leerstehen lässt, spielt keine Rolle.

Um ein „auf-der-Strasse-Stehen“ zu verhindern, sollte man sich sofort an das Sozialamt wenden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

die NKA von 2004 mußt du eigentlich nicht mehr bezahlen…da gibt es einen gewissen Zeitraum der eingehalten werden muß.Und da du die abrechnung jetzt erst bekommen hast,ist die Frist abgelaufen…so mußt du nicht zahlen…einen solchen Fall hab ich vor kurzem erst in der Zeitung gelesen…

Da hieß es…
Der Vermieter ist Verpflichtet,12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen.Kommt sie später wie bei ihnen,(in dem Fall war die Abrechnung auch von 2004) müssen sie nichts nachzahlen.

Somit hättest du die eine Abrechnung von 2003 auch nicht zahlen müssen…

Lg
Nukkl

(P.S. Eine Räumungsklage ist ein langwieriger Prozess
-hab ich von Leuten aus dem Dorf mitbekommen-
und weil du ein Kind hast,kann man dich nicht einfach auf die Straße setzen.Such die einfach ne neue Wohnung und zieh dann aus.)

MOD: Sorry, aber ich muss hier abschliessen
Selbst wenn du dich nur über den Fall unterhalten willst, so musst du dich an die vorgeschriebene Form halten, die du vor Eingabe des Postings noch bestätigt hast.

Gruss Ivo