Hallo Jonas,
hier erstmal der Gesetzestext, der zwingend ist, vgl. Absatz 4.
(nur zuGUNSTEN des Mieters kann davon abgewichen werden)
http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html
was ist der Sinn und Zweck einer Staffelmiete?
Regelmäßige Erhöhungen. Große Erhöhungen auf einen Schlag
bringen oft/meist viel Ärger, sind an enge rechtliche
Voraussetzungen gebunden etc. Wenn der Vermieter gleich
z.B. 2 % pro Jahr vereinbart, dann kann er sicher
sein Inflationsausgleich und evtl. Wertsteigerungen
auf jeden Fall zu bekommen.
Geht es darum einen Mieter mit einer zunächst niedrigen Miete
zu ködern die dann im Laufe der Staffelmietzeit stets (bis zur
örtl. Vergleichsmiete) steigt?
Das ist natürlich in jedem Einzelfall anders. Man kann
auch gleich ortsübliche Vergleichsmiete vereinbaren und
trotzdem Staffelmieterhöhungen. Staffelmieterhöhungen werden
(solange sie nicht gegen das Wucherverbot verstoßen - und das ist SEHR selten der Fall) NICHT MEHR an der ortsüblichen Vergleichsmiete
gemessen.
Der Zweck (Schutz vor unbekannten Mieterhöhungen wg.
Modernisierung)
Wo steht das ? Bin mir fast ganz sicher, dass Staffelmietvertrag
spätere Mieterhöhungen wegen Modernisierung NICHT ausschließt.
Warum macht der
Vermieter das dann?
Warum nicht ? Jedes Jahr, bzw. regelmäßig, X Prozent mehr
Miete - ist doch für den Vermieter nicht schlecht ?
Was passiert nach Ablauf der Staffelmietzeit in der Praxis?
Wenn sie überhaupt abläuft…
Kenne Mietverträge, die haben Staffelmietpreise für
die nächsten 30 Jahre vereinbart.
Wenn sie wirklich abläuft bleibt es beim letzten Mietpreis.
Ist dieses Instrument nicht irgendwie dem Mietrecht
systemfremd? Wer kann mir dies erklären?
Nö, steht ja ausdrücklich im Gesetz.
Gruß, trobi