Mieter will nicht ausziehen

Hallo zusammen!

Folgende, zugegebenermassen nicht ganz unkomplizierte Konstellation:

Ehepaar A sind die Eltern von Frau B. A haben ein Zweifamilienhaus gekauft damit A in die untere Wohnung, Frau B mit Mann uns Kind in die Obergeschosswohnung einziehen können.
Die obere Wohnung war zum Kaufzeitpunkt an die Familie C vermietet. C wurde noch durch den Vorbesitzer mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6+3 Monaten gekündigt (nehmen wir mal den 31.07.06 als Vertragsende an). Die Kündigung wurde akzeptiert.
C bauen jetzt ein Haus. Dabei treten aber laufend nicht vorhergesehene (aber durchaus vermeidbare) Probleme auf und die Fertigstellung verzögert sich.
Dies hatten sie schon Anfang diesen Jahres kund getan und man war mündlich übereingekommen, dass sie bis September Zeit hätten, auszuziehen.
Mittlerweile hat C mitgeteilt,dass mit einem Auszug wohl nicht vor Dezember zu rechnen ist.
B wohnen in einer noch ungekündigten Mietwohnung die aber doppelt so teuer ist wie die Obergeschosswohnung bei A. B entsteht ein monatlicher Schaden durch die höhere Miete von ca 250 Euro.
Das Haus wurde nur unter der Prämisse gekauft, dass B bei A im Haus mit einziehen. Dies wurde auch schon vor Kauf des Hauses mündlich so vereinbart.

  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei schon um einen mündlichen Mietvertrag handelt?
  2. Haben B Schadenersatzansprüche an C für die höhere Miete die B bedingt durch den verspätetetn Auszug zahlen müssen?
  3. Welche Nutzungsrechte (z.B. Nutzung der gemeinsamen Kellerräume, gemeinsam genutzter Schuppen etc.) haben C nach dem 31.07.06 (Vertragsende)?
  4. Gibt es Möglichkeiten, C kurzfristig aus der Wohnung heraus zu bekommen?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten und sage jetzt schon Danke!

Hallo Schubsi,

  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei schon
    um einen mündlichen Mietvertrag handelt?

Du meinst die mündliche Abmachung erst am 31.8. auziehen zu müssen? Eigentlich schon. Hier handelt es sich letztendlich mal wieder um die Beweisproblematik, die allerdings v.a. C trifft.

  1. Haben B Schadenersatzansprüche an C für die höhere Miete
    die B bedingt durch den verspätetetn Auszug zahlen müssen?

Ja. Allerdings nur weil die Miete des B durch den momentanen Wegfall der Eigennutzung höher ist. Eventuell vielleicht sogar noch Einlagerungskosten, falls B Möbel einlagern muss.

  1. Welche Nutzungsrechte (z.B. Nutzung der gemeinsamen
    Kellerräume, gemeinsam genutzter Schuppen etc.) haben C nach
    dem 31.07.06 (Vertragsende)?

Keinen. Allerdings wäre zu klären ob durch die mündliche Zusage nicht ein entsprechender Mietvertrag bis 31.08. vorliegt.

  1. Gibt es Möglichkeiten, C kurzfristig aus der Wohnung heraus
    zu bekommen?

Es bleibt letztlich nur die Räumungsklage und das dauert.

Wäre ich in der Sitation von B würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen. Zwar ist C noch nicht im Verzug mit dem Auszug, hat dies aber bereits angekündigt. Manche Menschen sind durch das Schreiben einen Anwalts der eine Räumungsklage und Schadenersatzansprüche androht durchaus zur Vernunf tzu bringen.

Gruss Ivo