Hallo zusammen!
Folgende, zugegebenermassen nicht ganz unkomplizierte Konstellation:
Ehepaar A sind die Eltern von Frau B. A haben ein Zweifamilienhaus gekauft damit A in die untere Wohnung, Frau B mit Mann uns Kind in die Obergeschosswohnung einziehen können.
Die obere Wohnung war zum Kaufzeitpunkt an die Familie C vermietet. C wurde noch durch den Vorbesitzer mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6+3 Monaten gekündigt (nehmen wir mal den 31.07.06 als Vertragsende an). Die Kündigung wurde akzeptiert.
C bauen jetzt ein Haus. Dabei treten aber laufend nicht vorhergesehene (aber durchaus vermeidbare) Probleme auf und die Fertigstellung verzögert sich.
Dies hatten sie schon Anfang diesen Jahres kund getan und man war mündlich übereingekommen, dass sie bis September Zeit hätten, auszuziehen.
Mittlerweile hat C mitgeteilt,dass mit einem Auszug wohl nicht vor Dezember zu rechnen ist.
B wohnen in einer noch ungekündigten Mietwohnung die aber doppelt so teuer ist wie die Obergeschosswohnung bei A. B entsteht ein monatlicher Schaden durch die höhere Miete von ca 250 Euro.
Das Haus wurde nur unter der Prämisse gekauft, dass B bei A im Haus mit einziehen. Dies wurde auch schon vor Kauf des Hauses mündlich so vereinbart.
- Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei schon um einen mündlichen Mietvertrag handelt?
- Haben B Schadenersatzansprüche an C für die höhere Miete die B bedingt durch den verspätetetn Auszug zahlen müssen?
- Welche Nutzungsrechte (z.B. Nutzung der gemeinsamen Kellerräume, gemeinsam genutzter Schuppen etc.) haben C nach dem 31.07.06 (Vertragsende)?
- Gibt es Möglichkeiten, C kurzfristig aus der Wohnung heraus zu bekommen?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten und sage jetzt schon Danke!