Hallo liebe www-ler,
darf ein Vermieter die kompletten Kosten für einen Wartungsvertrag, der erstmals 2005 für die Heizungsanlage abgeschlossen wurde, als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn folgendes über die Kosten abgedeckt ist:
- Wartungsarbeiten, diese müssen ja vom Mieter übernommen werden.
- Reparaturkosten im Falle eines Ausfalls der Heizungsanlage, genau gesagt die Anfahrt und die Arbeitszeit, Ersatzteile gehen extra. Dies müsste doch vom Vermieter getragen werden.
Eine normale Wartung (inkl. der Ersatzteile, die jährlich ausgetauscht werden) würde auch nur die Hälfte des Wartungsvertrages kosten.
Eine weitere Frage ist, was gehört noch zu einer Wartung dazu? Gehören hier auch die Ersatzteile dazu, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, oder sind dies schon Reparaturkosten?
Vielen Dank für Eure Antworten
Heiko