EILT! - Mietvertrag auf zwei Namen

Hallo,

ein Mietvertrag soll auf zwei gleichberechtigte Personen laufen, unterschrieben hat bis jetzt aber nur einer.
Ist der Vertrag schon rechtsgültig?
Gilt auch hier das zweiwöchige Rücktrittsrecht? (unterschrieben am 19.04.06)
Wenn die zweite Person die Wohnung doch nicht nehmen kann, die erste Person voreilig unterschrieben hat und die Wohnung alleine nicht halten kann, muss dann von der Person gekündigt werden???
Wie ist das mit den 3 Nachmietern?

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen!

Hallo,

es reicht, wenn bereits eine Person unterschrieben hat.

Es gibt kein 2-wöchiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag.

Die Nachmieterstellung ist Verhandlungssache. Der Vermieter ist generell nicht verpflichtet, einen Nachmieter vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu akzeptieren. Ausser, es steht im Vertrag etwas anderes oder der Vermieter willigt ein, dass ihr einen Vermieter sucht.

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