Individualvereinbarung

Folgender Fall ist aufgetreten:

  1. Vermieter hat Individualvereinbarung mit Mieter abgeschlossen. Der Individualvertrag ist dem Mieter vorgelegt worden zur Unterschrift. Es gab keine Aushandlungsmöglichkeiten.
  2. In der Individualvereinbarung steht der Mieter verpflichtet sich bei Auszug eine Pauschale (Renovierungskosten für Heizung, Türstöcke etc.)von 80,00 € zu zahlen.
  3. Vermutlich hat der Vermieter diese Form bei allen seinen Mietern verwendet. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Wie kann es dem Vermieter bewiesen werden, falls es der Tatsache entspricht?
  4. Ferner hat der Vermieter von der Kaution Kontoeröffnungsgebühren abgezogen, die er beim Anlegen der Kaution von der Anzahlung 660,00 € abgezogen hat. Sind solche Massnahmen zulässig?
  5. Wird ein Anwalt einen Klienten in so einen Fall, bei so geringen Summen vertreten? Was kann der Mieter tun um sein Recht durchzusetzen?
  6. Sind Massnahmen erlaubt wie z. B. sämtliche Mieter in der Mietanlage zu informieren (im Falle ähnlicher oder gleicher Mietverträge oder Individualvereinbarungen), und darauf hinweisen welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind?
  7. Reicht es aus wenn ein anderer Mieter in der Wohnanlage mündlich erklärt er habe so eine Individualvereinbarung mit gleichen Text unterschrieben?

Frage vorab: Welchen Zweck verfolgt der Mieter?

Eine Pauschale von 80 Euro ist im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten, die der Vermieter hat, eine extrem günstige Vereinbarung. Das Aufwiegeln der anderen Mieter könnte man - je nach Fall und je nach Fragestellung - als Abmahnungs- oder Kündigungsgrund sehen.

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Der Mieter hat bereits gekündigt und ist ausgezogen, der Mieter möchte herausfinden ob andere Mieter im Mietshaus auch eine Individualvereinbarung mit gleichen Text unterschrieben haben, damit der Mieter bei einer Mietdauer von 9 Monaten sein Geld zurück bekommt.
Ein Übergabeprotokoll bestätigt dem Mieter das er Ordnungsgemäß und ohne Mängel übergeben hat.
Außerdem will er die anderen Mieter über die Vertragsklauseln des Mietvertrags informieren.

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