Folgender Fall ist aufgetreten:
- Vermieter hat Individualvereinbarung mit Mieter abgeschlossen. Der Individualvertrag ist dem Mieter vorgelegt worden zur Unterschrift. Es gab keine Aushandlungsmöglichkeiten.
- In der Individualvereinbarung steht der Mieter verpflichtet sich bei Auszug eine Pauschale (Renovierungskosten für Heizung, Türstöcke etc.)von 80,00 € zu zahlen.
- Vermutlich hat der Vermieter diese Form bei allen seinen Mietern verwendet. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Wie kann es dem Vermieter bewiesen werden, falls es der Tatsache entspricht?
- Ferner hat der Vermieter von der Kaution Kontoeröffnungsgebühren abgezogen, die er beim Anlegen der Kaution von der Anzahlung 660,00 € abgezogen hat. Sind solche Massnahmen zulässig?
- Wird ein Anwalt einen Klienten in so einen Fall, bei so geringen Summen vertreten? Was kann der Mieter tun um sein Recht durchzusetzen?
- Sind Massnahmen erlaubt wie z. B. sämtliche Mieter in der Mietanlage zu informieren (im Falle ähnlicher oder gleicher Mietverträge oder Individualvereinbarungen), und darauf hinweisen welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind?
- Reicht es aus wenn ein anderer Mieter in der Wohnanlage mündlich erklärt er habe so eine Individualvereinbarung mit gleichen Text unterschrieben?