Vewendung der Mietkaution

Hallo,

kann ein Vermieter die Mietkaution nach dem bereits erfolgten Auszug verwenden, um damit eine mögliche Nachforderung einer Betriebskostenabrechnung zu bedienen?

Beispiel:
Nachforderung Betriebskosten für 2004: 230€
Verwendung der Mietkaution Mai 2006 für BK-Abrechnung 2005: 250€

In diesem Fall verwendet der ehemalige Vermieter das Geld bereits im Mai, dass ihm aber erst nach Zusendung der tatsächlichen BK-Abrechnung zustände (abhängig vom Zeitpunkt der Zusendung). Des Weiteren steht der austehende Betrag noch gar nicht fest.

Ist dieses Verhalten statthaft?

Danke für Eure Antwort(en)

Axel

Auch hallo.

Eins vorweg: das wird nur eine Teilantwort :-/

kann ein Vermieter die Mietkaution nach dem bereits erfolgten
Auszug verwenden, um damit eine mögliche Nachforderung einer
Betriebskostenabrechnung zu bedienen?

Ja. Aber siehe (*)

Beispiel:
Nachforderung Betriebskosten für 2004: 230€

…ist die nicht verjährt ? Bis max. ein Jahr nach Ende des Abrechnugszeitraums ist diese Forderung gültig.

Verwendung der Mietkaution Mai 2006 für BK-Abrechnung 2005:
250€

^^

(*)jurablogs.com @ Mietkaution -> 6 Treffer: http://rafranke.blogspot.com/2006/04/rckzahlung-der-…

HTH
mfg M.L.