kann ein Vermieter die Mietkaution nach dem bereits erfolgten Auszug verwenden, um damit eine mögliche Nachforderung einer Betriebskostenabrechnung zu bedienen?
Beispiel:
Nachforderung Betriebskosten für 2004: 230€
Verwendung der Mietkaution Mai 2006 für BK-Abrechnung 2005: 250€
In diesem Fall verwendet der ehemalige Vermieter das Geld bereits im Mai, dass ihm aber erst nach Zusendung der tatsächlichen BK-Abrechnung zustände (abhängig vom Zeitpunkt der Zusendung). Des Weiteren steht der austehende Betrag noch gar nicht fest.
kann ein Vermieter die Mietkaution nach dem bereits erfolgten
Auszug verwenden, um damit eine mögliche Nachforderung einer
Betriebskostenabrechnung zu bedienen?
Ja. Aber siehe (*)
Beispiel:
Nachforderung Betriebskosten für 2004: 230€
…ist die nicht verjährt ? Bis max. ein Jahr nach Ende des Abrechnugszeitraums ist diese Forderung gültig.
Verwendung der Mietkaution Mai 2006 für BK-Abrechnung 2005:
250€