Servus!
Wie oft muss der Mieter den Besuch des Vermieters in einer Einliegerwohnung (Vermieter wohnt mit im Haus) „ertragen“?
Hintergrund: Dem Mieter wird vorgeworfen nicht ausreichend zu lüften. (Dieser Vorwurf ist nicht zu halten!)Bei einem Besuch war die Dusche nicht 100%ig im Neuzustand, was der Vermieter sofort auf mangelnde Lüftung (lächerlich…) bezog. Er verlangte eine umgehende Reinigung (!) und will dies dann nach 2-4 Wochen kontrollieren. Darf ein Vermieter ständig in die Wohnung?
Wer Weiss Was?
Grüße /root
Auch hallo.
Wie oft muss der Mieter den Besuch des Vermieters in einer
Einliegerwohnung (Vermieter wohnt mit im Haus) „ertragen“?
Im Regelfall 1x im Jahr. (1)
Hintergrund: Dem Mieter wird vorgeworfen nicht ausreichend zu
lüften. (Dieser Vorwurf ist sei nicht zu halten!)
Also wer als Mieter die Mietsache nicht ordentlich lüftet, beschädigt dieselbe durch die Schimmelbildung und riskiert u.U. die sofortige Kündigung. BGB §543 Abs. 2 (2)
Bei einem Besuch
war die Dusche nicht 100%ig im Neuzustand, was der Vermieter
sofort auf mangelnde Lüftung (lächerlich…) bezog. Er
verlangte eine umgehende Reinigung (!) und will dies dann nach
2-4 Wochen kontrollieren. Darf ein Vermieter ständig in die
Wohnung?
Nur wenn Schäden an der Mietsache drohen. Und dann in Abhängigkeit von deren Schwere und Akutheit (1)
(1)http://www.mietrecht-az.de/index.php?page=1025406139…
(2)http://info.folkertjanke.de/?p=403
HTH
mfg M.L.