Servus!
Einem Mieter wurde bei der Miete einer Einliegerwohnung ein Teil einer Doppelgarage mitvermietet ohne das er dafür einen extra Mietvertrag erhielt. Es gab auch keinerlei Nutzungsordnung etc. Der Mieter hat nun vorübergehend die Garage mit Möbeln vollgestellt. Der Vermieter hat dies mündlich auch so genehmigt. Nun verlangt der Vermieter, das die Möbel asap zu vesrchwinden hätten und beruft sich auf irgendwelche Feuerwehr und Polizei vorschriften, nach denen eine Lagerung von Möbeln in einer Garage nicht statthaft ist. Angeblich würde ihn auch ein wirtschaftlicher Schaden treffen, da er die zweite Hälfte der Garage nicht vermieten könne, da auf des Mietershälfte (und auch nur und ausschliesslich dort!) eben jene Möbel stehen.
Wie ist das mit den Verordnungen und dem Vorgehen so? Ist das so statthaft? Muss der Mieter den Krams da raus nehmen (wie gesagt: Möbel…keinen Müll oder sowas!)?
Wer weiss was?
Grüße /root
Hallo,
der VM hat recht.
Das einstellen von brennbaren Gegenständen - darunter fallen auch Möbel - ist i.d.R. durch die Feuerwehr-Verordnung untersagt. (so auch bei mir - leider.)
Gruss Ivo
Hallo Ivo!
Würde dies auch zutreffen, wenn die Garage nicht als Kraftwagenabstellhalle genutzt würde, sprich wenn in einer Doppelgarage der verbleibende Stellplatz frei bleiben würde?
Grüße und Danke
/root
Hallo root,
dazu kann ich nichts sagen, weil ich nicht weiss wie die lokale Feuerwehrverordnung/Brandschutzverordnung aussieht. diese variieren durchaus.
Um dies klären hilft ein Anruf bei der zuständigen Feuerwehr.
Gruss ivo
Hallo Ivo,
ein Auto wäre meiner Ansicht ein mindestens genauso brennbarer Gegenstand. Oder ist gemeint, dass zusätzlich zum Auto (wegen der Brandgefahr, die von ihm ausgeht) keine brennbaren Gegenstände abgestellt werden dürfen.
Wäre irgendwie logischer.
Gruß
Karl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]