Endgültigkeit Rück-/Übergabe-Protokoll

Hallo,
folgender Sachverhalt : Ein Mieter (M) übernimmt eine Wohnung mit einem alten PVC-Fußboden, der nach damaliger mündlicher Feststellung des Vermieters (V) nicht Standard des Unternehmens ist. Deswegen auch im Mietvertrag der Zusatz „Mieter darf neuen Teppichboden auch verkleben.“ , was mE impliziert, dass bei Auflösung des Mietverhältnisses und ggfls notwendiger Entfernung des neuen Teppichbodens Klebstoffreste auf dem PVC verbleiben.

Der Mieter kündigt die Wohnung und stellt einen Nachmieter NM, der von V akzeptiert wird.
Mündliche Absprache zwischen M und NM ist, dass M den Teppichboden entfernt. Letzteres erledigt M , lässt sich am Tag der Entfernung von V noch telefonisch bestätigen, dass Klebstoffreste bleiben dürfen.

Im danach erstellten schriftlichen Abnahmeprotokoll bescheinigt V die Rückgabe der Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand. In diesem Protokoll gibt es lediglich einen Verweis auf eine Absprache zwischen M und NM , ohne Einzelheiten.

Eine Woche nach dem Abnahmeprotokoll tritt V auf den Plan und verlangt nun von M die Entfernung der Klebereste, was restlos sowieso nicht möglich wäre. Eine Entfernung des alten PVC-Bodens wäre die Alternative.

Meine Frage : Hat V nach dem o.a. Abnahmeprotokoll überhaupt noch eine rechtlich begründete Möglichkeit an M diese Forderung zu stellen ?

Schon jetzt vielen Dank für Hinweise und
Gruß
Karl

Hallo Karl,

nein, das kann er nicht mehr verlangen. Das gilt sogar für Schäden, die nicht sofort erkennbar waren. Erst recht, wenn er bereits das Okay gegeben hat.

Hab da zufällig auch noch ein Az. zur Hand:
LG Braunschweig 6 S 175/94 WM 97, 470

Gruß!

Horst