Nach 2 Jahren keine Rückzahlung d. Kaution

Hallo,

vielleicht weiß jemand Rat:

vor über zwei Jahren (zum 01.11.2003)hat mein Freund seine Wohnung gekündigt und ordentlich verlassen. Er hat aber nie eine Abrechnung, geschweige denn eine Rückzahlung seiner Kaution in Höhe von damals 780 DM erhalten.

Vor ca. 1,5 Jahren hat er den Vermieter angeschrieben, es kam keine Reaktion.

Kann man auch heute noch die Kaution zurück verlangen? Und wie sollte man das am besten anstellen? In Form eines Briefes mit Rückschein und Fristsetzung? Und was ist wenn schon wieder keine Reaktion kommt? Muß man dann zum Anwalt gehen? Oder kann man den Vermieter anders belangen?

Mein Freund sollte doch wirklich kein Geld verschenken.
Herzlichen Dank für eure Hilfe und Tips!

LG
Jesse

Faq 1129
Hallo Jesse,

wie war das noch mit der FAQ 1129. Frage lieber mal einen Anwalt, wenn Du oder Dein Freund konkrete Probleme hast.

LG
Heiko

Hallo,

vielleicht weiß jemand Rat:

vor über zwei Jahren (zum 01.11.2003)hat mein Freund seine
Wohnung gekündigt und ordentlich verlassen. Er hat aber nie
eine Abrechnung, geschweige denn eine Rückzahlung seiner
Kaution in Höhe von damals 780 DM erhalten.

Vor ca. 1,5 Jahren hat er den Vermieter angeschrieben, es kam
keine Reaktion.

Kann man auch heute noch die Kaution zurück verlangen? Und wie
sollte man das am besten anstellen? In Form eines Briefes mit
Rückschein und Fristsetzung? Und was ist wenn schon wieder
keine Reaktion kommt? Muß man dann zum Anwalt gehen? Oder kann
man den Vermieter anders belangen?

Mein Freund sollte doch wirklich kein Geld verschenken.
Herzlichen Dank für eure Hilfe und Tips!

LG
Jesse

Oh. Falsch verstanden. Sorry.
Erwarte aber auch keine Anwalts-Auskunft, vielleicht kann jemand helfen weil er selber schonmal in so einer ähnlichen Situation war oder es eben halt weiß.
Mal angenommen, ich hätte einen Freund, der… z.B.
So besser?
Wenn man also ausziehen würde und der Vermieter trotz Nachfrage keine Reaktion bez. Rückzahlung der Kaution zeigt, und dies über Jahre hinweg, wie soll man sich da noch verhalten?

LG
Jesse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja aber…
Hallo Jesse,

dieser Artikel wird vermutlich ganz geschlossen.
Besser ist:

Folgender Fiktiver Fall:

Angenommen Person A wohnte zur Miete… usw.
nicht mit „ein Freund“ oder ähnlichem arbeiten. Lese Dir die FAQ 1129 einfach mal durch. Ist besser.

LG
Heiko

MOD: CLOSED
Ich muss mal wieder abschliessen - warum dürfte schon vermittelt worden sein.

Ich persönlich würde ja gleich einen Anwalt aufsuchen. Sollte sich der VM im Verzug befinden, so trägt er auch die Kosten hierfür.

Gruss Ivo