Streichung von Klauseln in Mietvertrag

Vor circa 9 Jahren hat X(Mieter) einen Mietvertrag mit Y(Vermieter) abgeschlossen.
Damals hat X sich mich mit Y gut verstanden, und Y hat erst mal gar keinen Mietvertrag aufgesetzt.
Später braucht X aber einen Mietvertrag, da er diesen für diverse Behörden benötigt.
In diesem Vertrag (Mustervertrag) wurde einiges gestrichen, so auch die Kündigungsfrist.

Heute, zehn Jahre später, wollte Y von X plötzlich doch was von 3 Mon. Kündigungsfrist wissen.
X hat Ende Oktober gekündigt und ist Mitte Dezember ausgezogen (Dezembermiete hat er noch voll bezahlt).

Geht X richtig in der Annahme, dass solche Vereinbarungen, da eben auch im Vertrag festgehalten, auch nach zehn Jahren nicht einfach gekippt werden können?

Weitere Tatsache ist, dass im Januar schon ein Nachmieter eingezogen war (mit Zeugen zu bestätigen).
Ist es dann sowieso nicht unrecht von Y, unabhängig von der obigen Vertragsgeschichte, die Miete dann ja quasi doppelt zu kassieren?

Hallo an das neue Mitglied.

Vor circa 9 Jahren hat X(Mieter) einen Mietvertrag :mit Y(Vermieter) abgeschlossen.

(…)

Später braucht X aber einen Mietvertrag, da er :diesen für diverse Behörden benötigt.
In diesem Vertrag (Mustervertrag) wurde einiges :gestrichen, so
auch die Kündigungsfrist.

Heute, zehn Jahre später, wollte Y von X plötzlich :doch was
von 3 Mon. Kündigungsfrist wissen.

Pünktlich zum 01.06.2005 gilt für Mieter eine einheitliche K.frist von 3 Monaten: http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/03/17/10002/

X hat Ende Oktober gekündigt und ist Mitte :smiley:ezember ausgezogen
(Dezembermiete hat er noch voll bezahlt).

Geht X richtig in der Annahme, dass solche :Vereinbarungen, da
eben auch im Vertrag festgehalten, auch nach zehn :Jahren nicht
einfach gekippt werden können?

s.oben: die wurde nicht einfach gekippt, sondern qua Gesetz geändert

Weitere Tatsache ist, dass im Januar schon ein :Nachmieter
eingezogen war (mit Zeugen zu bestätigen).
Ist es dann sowieso nicht unrecht von Y, :unabhängig von der
obigen Vertragsgeschichte, die Miete dann ja quasi :doppelt zu kassieren?

Der Mietvertrag mit Y wurde Ende Oktober gekündigt und läuft noch bis Ende Januar. Frage Nr.1: wie verlief die Schlüsselübergabe ? Wenn der VM vor Vertragsende um deren Übergabe bittet, zahlt X nur bis zu ebendiesem Tag. Frage Nr.2: woher weiss man, dass der Nachmieter ebenfalls die Miete für Januar zahlt ?

HTH
mfg M.L.

s.oben: die wurde nicht einfach gekippt, sondern qua Gesetz
geändert

Auch wenn im Mietvertrag die Kündigungsfrist ganz gestrichen wurde? So wie man die o.g. Pressemitteilung interpretieren kann, betrifft die Streichung nur jedwelche Fristen, die zum Nachteil des Mieters gelangen.

Frage Nr.1: wie verlief die
Schlüsselübergabe ? Wenn der VM vor Vertragsende um deren
Übergabe bittet, zahlt X nur bis zu ebendiesem Tag.

Schlüsselübergabe erfolgte am 15.Dezember auf Wunsch des Vermieters(undokumentiert).

Frage Nr.2: woher weiss man, dass der Nachmieter ebenfalls die Miete
für Januar zahlt ?

Nicht nachweisbar. Reicht es nicht aus wenn dieser aber schon eingezogen ist?

Hallo erstmal

s.oben: die wurde nicht einfach gekippt, sondern qua Gesetz
geändert

Auch wenn im Mietvertrag die Kündigungsfrist ganz gestrichen
wurde? So wie man die o.g. Pressemitteilung interpretieren
kann, betrifft die Streichung nur jedwelche Fristen, die zum
Nachteil des Mieters gelangen.

Ja, aber eine möglichst kurze Kündigungsfrist muss doch im Sinne des Mieters sein, oder ? Das steht mit der Beschreibung im Fallbeispiel jedenfalls nicht im Widerspruch.
Zwecks Beweisbarkeit sollten Verträge übrigens immer schriftlich fixiert werden :wink:

Frage Nr.1: wie verlief die
Schlüsselübergabe ? Wenn der VM vor Vertragsende um deren
Übergabe bittet, zahlt X nur bis zu ebendiesem Tag.

Schlüsselübergabe erfolgte am 15.Dezember auf Wunsch des
Vermieters(undokumentiert).

Also zahlt X die Miete -rein schematisch gesehen- anteilig nur noch bis zum 15. Dezember. Ansonsten wären die Zahlungen nämlich bis zum 31.Januar gegangen.
Wg. der fehlenden Dokumentation der Schlüsselübergabe könnte es aber schwieriger werden.

Frage Nr.2: woher weiss man, dass der Nachmieter ebenfalls die Miete
für Januar zahlt ?

Nicht nachweisbar. Reicht es nicht aus wenn dieser aber schon
eingezogen ist?

Das heisst nicht, dass dieser deswegen Miete zahlen würde: wenn der Nachmieter einen Altmieter vor Vertragsende um Schlüsselübergabe bittet, zahlt nämlich der Altmieter weiterhin bis zum Vertragsende. Auch wenn er sich schon längst woanders aufhält…

Eine genauere Würdigung dieses Falls könnte jetzt nur noch ein Mieterverein oder ein Anwalt durchführen.

HTH
mfg M.L.

Hallo

Ja, aber eine möglichst kurze Kündigungsfrist muss doch im
Sinne des Mieters sein, oder ? Das steht mit der Beschreibung
im Fallbeispiel jedenfalls nicht im Widerspruch.

Ich glaube wir haben uns falsch verstanden.
Meine Frage war, darf der Vermieter aufgrund des neuen Kündigungsgesetzes, auch solche damals gestrichenen Klauseln welche ganz klar zum Vorteil von X sind, und auf die sich X auch verlassen hat, nun plötzlich wieder als rechtskräftig deklarieren?

Zwecks Beweisbarkeit sollten Verträge übrigens immer
schriftlich fixiert werden :wink:

Was bedeutet schriftlich fixiert? Es ist ein Vetrag (Vordruck) aufgesetzt worden, aus dem o.g. Klauseln gestrichen wurden (komplette Kündigungsfristen). Dieser Vertrag wurde anschließend von beiden Parteien unterschrieben. (Der Vertrag wurde 2 mal identisch aufgesetzt.) Schließlich ist X mit dem Unterschreiben dieses Vertrages auch ein Risiko eingegangen, da Y ihn ja auch jederzeit fristlos hätte kündigen können.

Hallo nochmal.

Ich glaube wir haben uns falsch verstanden.

^^

Meine Frage war, darf der Vermieter aufgrund des neuen
Kündigungsgesetzes, auch solche damals gestrichenen Klauseln
welche ganz klar zum Vorteil von X sind, und auf die sich X
auch verlassen hat, nun plötzlich wieder als rechtskräftig
deklarieren?

Nein, das würde gegen das mittlerweile geltende Gesetz verstossen.

Zwecks Beweisbarkeit sollten Verträge übrigens immer
schriftlich fixiert werden :wink:

Was bedeutet schriftlich fixiert? Es ist ein Vetrag (Vordruck)
aufgesetzt worden, aus dem o.g. Klauseln gestrichen wurden
(komplette Kündigungsfristen). Dieser Vertrag wurde
anschließend von beiden Parteien unterschrieben. (Der Vertrag
wurde 2 mal identisch aufgesetzt.)

Soweit ok.

Schließlich ist X mit dem
Unterschreiben dieses Vertrages auch ein Risiko eingegangen,
da Y ihn ja auch jederzeit fristlos hätte kündigen können.

Dazu hätte er aber einen sehr handfesten Grund (z.B. Eigenbedarf) anführen müssen.
Aber noch ein wenig Lektüre zum Thema Mietvertrag: http://www.rechtbekommen.de/miete/vertrag.html

HTH
mfg M.L.