ein mieter zieht aus der mietwohnung aus.
der mietvertrag sieht vor, dass der mieter die wände bei seinem auszug fachgerecht zu streichen bzw. tapezieren und die wohnung besenrein zu hinterlassen habe.
die renovierung der wände wird vom mieter vorgenommen und vom vermieter akzeptiert.
bei der wohnungsabnahme bemängelt der vermieter den „grauschleier“ an den weißen kunststofffenster-rahmen ebenso wie versehentliche „übermalungen“ mit wandfarbe auf den fensterrahmen und ordnet an, diese seien „gründlichst“ zu reinigen.
der pvc-belag in der küche, der bei einer größe von ca. 8 m² aus 4 teilstücken besteht (verschnitt) und vom vermieter angebracht wurde, hat nach nunmehr 10 jahren benutzung einige flecken (wo die küchenzeile stand), die sich nicht mehr vollständig entfernen lassen. der vermieter kündigt an, falls der boden nicht sauber genug würde, die kosten für die reinigung durch handwerker dem mieter in rechnung zu stellen.
die mängelliste mit der kundgabe der dem mieter zur mängelbeseitigung gesetzten frist (04.05) trifft am 09.05. ein - 2 tage nach der schlüsselrückgabe durch den mieter.
was nun?
muss der mieter den bodenbelag ganz oder anteilig zahlen?
wenn ja: wie würde das berechnet, wenn es sich nicht um einwandfreien, fugenlosen belag sondern um pvc-verschnitt handelt?
zählt zu „besenrein“, dass die fensterrahmen geputzt werden?
Ein Parkettfußboden ist erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von neun bis zehn Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90 WM 91, 540).
wenn der PVC also älter ist bzw. 10 Jahre gilt er als ausgedient und dein Vermieter kann sagen was er will. (Ist ein Auszug aus der Mieterschutzbund Zeitung)
Die Farbflecken vom neu streichen musst du wohl entfernen. Das streichen der Fensterrahmen ist nicht Inhalt des Mietvertrages(oder doch?) also soll er auch bitte da die Füße still halten.
Es gibt aber auch Veträge in denen Festgehalten wird, wann welcher Teil der Wohnung zu renovieren ist. Z.B.: Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette -3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre.
dringend ist der Mietvertrag zu prüfen. Nach neuer Rechtsprechung heben gewisse Regelungen heutzutage die Verpflichtung zu renovieren gänzlich auf.
Bitte dazu auch die FAQ’s studieren.
Darüber hinaus: Ein Vergilben von Plastikfensterrahmen ist bis zu einem gewissen Grad sicher nicht zu vermeiden und evtl. auch nicht mehr zu entfernen. Offensichtlich handelt es sich ja hier wohl nicht um normale Verschmutzung, deren Beseitigung evtl. unter „besenrein“ fallen könnte. Da bin ich mir aber nicht über die Auslegung dieses Begriffes schlüssig.
Eine normale Verschmutzung bzw. ein normales Abwohnen eines PVC-Bodens ist nicht vom Mieter zu ersetzen. Dazu gehören auch Druckstellen und mässige Flecken die in einer Küche eben schon mal auftreten können. Das es gerne zu Meinungsverschiedenheiten über „normales“ Abwohnen kommt, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Darüber hinaus gilt, das ein PVC-Boden nach einer gewissen Zeit auch „abgeschrieben“ ist.
Aber: hat ein Mieter sich im Übergabeprotokoll bereits mit Unterschrift verpflichtet gewisse weitere Mängelbeseitigung zu betreiben ist er auch daran gebunden. Schließlich ist das so etwas wie ein Vertrag, eine Absichtserklärung ist es allemal.
Zusätzlich dazu kann ein VM dann nichts mehr verlangen. Darüber hinaus ist es natürlich albern bereits alle Schlüssel zu übergeben, wenn noch Mängel beseitigt werden sollen. Aber das kann ja geändert werden.