Bürgschaft für Mietkaution noch gültig?
Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mai 2006
Hallo Ihr Wissenden,
folgender Fall liegt vor:
Ein Ehepaar mietet eine Wohnung. Der Vermieter verlangt eine Kaution oder eine Bürgschaft als Kaution. Die Tochter des Ehepaars bürgt für die Eltern.
Ein knappes Jahr später stirbt der Ehemann. Die Ehefrau kündigt daraufhin die Wohnung und zieht aus.
Wieder ein paar Monate später stirbt auch die Ehefrau.
Eine Nebenkostenabrechnung ist noch offen.
Ist die Bürgschaft im Falle eines Todes überhaupt noch gültig?
Muß die Tochter die offene Nebenkostenabrechnung bezahlen???
folgender Fall liegt vor:
Ein Ehepaar mietet eine Wohnung. Der Vermieter verlangt eine Kaution oder eine Bürgschaft als Kaution. Die Tochter des Ehepaars bürgt für die Eltern.
Ein knappes Jahr später stirbt der Ehemann. Die Ehefrau kündigt daraufhin die Wohnung und zieht aus.
Wieder ein paar Monate später stirbt auch die Ehefrau.
Eine Nebenkostenabrechnung ist noch offen.
Ist die Bürgschaft im Falle eines Todes überhaupt noch gültig?
Muß die Tochter die offene Nebenkostenabrechnung bezahlen???
