Werterhöhung durch Renovierung?
Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mai 2006
Hallo Gemeinde,
da läuft in der Nachbarschaft gerade ein Fall ab, über den ich mir - da ich vielleicht auch mal betroffen werden könnte - doch heftig Gedanken mache:
Ein Stäbchen-Parkett-Boden und ein Schiffsboden-Laminat müssen wegen Wasserschäden beim Auszug der Mieter von diesen komplett renoviert werden (Parkett abschleifen, grundieren, 2 x lackieren) bzw. komplett erneuert (Neuverlegung des Laminatbodens), der Vermieter besteht darauf.
Beim Einzug waren die Böden schon 2 Jahre alt, das ist jetzt 5 Jahre her, also sind die Böden schon 7 Jahre alt.
Durch das komplette Renovieren werden die Böden in den Zustand neu bzw wie neu versetzt.
Holzparkett ist meines Wissens nach 10 bis 15 Jahren sowieso fällig zum abschleifen und neu lackieren, Laminat hält meines Wissens eh nur 10 Jahre.
Jetzt fragen sich diese Mieter, ob ihnen nicht eine Vergütung zusteht für die Werterhöhungen, die sie ihrem Vermieter durch die Renovierung der Böden zukommen lassen, so nach der Formel:
Parkett nach 7 Jahren renoviert statt nach 14 Jahren => Hälfte der Kosten, Laminat nach 7 Jahren erneuert statt nach 10 Jahren => 70% der Kosten.
Haltet ihr diese Rechnung für korrekt und dem Vermieter zuzumuten, und glaubt ihr, dass der Vermieter sich darauf einlassen "muss"?
Gruß
WB
