Rückwirkende Forderung des Mieters (Untermieter)

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mai 2006

Bin seit September Zwischenmieter (der Mietvertrag läuft auf eine andere Person, Auslandsaufenthalt) einer 2 Zimemr Whg. und die Miete wird pauschal berechnet, also incl. H2O/ Strom/ Öl/ etc.
Das war seit 5 Jahren so, die Miete stets um ein paar Ocken aufgestockt. So auch dieses Jahr, 20,- Euro Mieterhöhung.
Der Vermieter hatte mir schon das Ohr vollgejammert, Mehrkosten müsste ich selbst tragen, ich möge doch hier und da sparen.., im April sprach er mich im Vorbeigehen an es kaemen 200,- Euro Mehrkosten für Heizöl auf mich zu. Ich: "Das werde ich mir genau ansehen, das glaube ich nicht!".
5 Tage später, er habe sich vertan aber ich müsse Rückwirkend 20,- Euro seit Jannuar berappen, er habe seinerzeit getankt. Der Tank ist heute (Mai `06) übrigens voll.

Die Zwischenmiete wäre in ein Mietsverhältnis zw. Vermieter und mir als derzeitigem Untermieter übergegangen weil der Hauptmieter doch nicht mehr zurückkehrt, das Verhältnis zw. V. + U. ist jedoch "ungünstig".
Ich ziehe also aus, der Vermieter hat mir freiweg eingeräumt, über den Ablauf des Untermietvetrages hinaus ein paar Wochen bleiben zu können bis ich was habe.

Kurzum: Ist er Vermieter berechtigt rückwirkend vom Untermieter (mir) Nachforderungen zu verlangen?
Sorry für die Länge des Textes, ich wollte das Drumherum erhellen..
Kann er mich, für den Fall das ich die 20,- Euro nicht aufbringen muss aus Ärger von heute auf morgen vor die Türe setzen?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    nochmal...

    FAQ: 1129
    hast du doch bestätigt, also halt dich dran...
    @ MOD: los löschen

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Für unsere Studenten zum Mitschreiben..


      Der Vermieter offenbart mir Ende April eine Mieterhoehung. Diese soll sich auch auf die vergangenen Monate in 2006 beziehen. Kann das sein?

      Becki ;)

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        für unsere Newbies zum Mitschreiben..

        FAQ: 1129 lesen

        falls Du des Lesens mächtig sein solltest ...

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re: Für unsere Studenten zum Mitschreiben..

        Ich hab schon verstanden was du willst, werd dir aber nicht antworten, weil du dich nicht an den FAQ:1129 gehalten hast
        @ MOD: kann Kommentarlos gelöscht werden

  2. Antwort von nach 21 Stunden 4 hilfreich
    MOD: Beratungsresistenz als solche

    Hallo Sonja,

    ich habe als Moderator des Brettes schon oft erlebt, dass diese vorgeschaltete Seite http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/writeartic...

    ignoriert wurde.
    Da unsere Mitglieder hier in der Regel allerdings mitbekommen haben ,dass sie auf solche Fragen nicht antworten sollten, weisen sie dich mehrfachst auf die zuständige FAQ hin.

    Du ignorierst die Hinweise??

    Sorry, aber aber nicht nur dass ich den Artikel abschliessen muss, sondern ich muss mich auch noch sehr wundern.

    Gruss Ivo

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