Rückwirkende Forderung des Mieters (Untermieter)
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mai 2006
Bin seit September Zwischenmieter (der Mietvertrag läuft auf eine andere Person, Auslandsaufenthalt) einer 2 Zimemr Whg. und die Miete wird pauschal berechnet, also incl. H2O/ Strom/ Öl/ etc.
Das war seit 5 Jahren so, die Miete stets um ein paar Ocken aufgestockt. So auch dieses Jahr, 20,- Euro Mieterhöhung.
Der Vermieter hatte mir schon das Ohr vollgejammert, Mehrkosten müsste ich selbst tragen, ich möge doch hier und da sparen.., im April sprach er mich im Vorbeigehen an es kaemen 200,- Euro Mehrkosten für Heizöl auf mich zu. Ich: "Das werde ich mir genau ansehen, das glaube ich nicht!".
5 Tage später, er habe sich vertan aber ich müsse Rückwirkend 20,- Euro seit Jannuar berappen, er habe seinerzeit getankt. Der Tank ist heute (Mai `06) übrigens voll.
Die Zwischenmiete wäre in ein Mietsverhältnis zw. Vermieter und mir als derzeitigem Untermieter übergegangen weil der Hauptmieter doch nicht mehr zurückkehrt, das Verhältnis zw. V. + U. ist jedoch "ungünstig".
Ich ziehe also aus, der Vermieter hat mir freiweg eingeräumt, über den Ablauf des Untermietvetrages hinaus ein paar Wochen bleiben zu können bis ich was habe.
Kurzum: Ist er Vermieter berechtigt rückwirkend vom Untermieter (mir) Nachforderungen zu verlangen?
Sorry für die Länge des Textes, ich wollte das Drumherum erhellen..
Kann er mich, für den Fall das ich die 20,- Euro nicht aufbringen muss aus Ärger von heute auf morgen vor die Türe setzen?
