Vermietung an ALGII Empfänger

Hallo,

Vermieter möchte seine Wohnugn an eine alleinerziehende Mutter mit 7jährigen Sohn (bezieht u. a. ALGII) vermieten.

Frage:

Wie kann der Vermieter sich absichern? Neben Kaution vielelicht auch direkt beim Amt, durch eine Bürgchaft oder wie am besten?

Danke

Simone

Hallo,

Bürgschaften oder ähnliches werden nicht vergeben, zumindest nicht in meiner Stadt. Bis Ende 2004 war es hier so, dass die Miete direkt vom Amt überwiesen werden konnte, dies war dann Sicherheit genug.
Mittlerweile will das Arbeitsamt die Hartz IV-Empfänger zu „einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld erziehen“ (Original-Ton eines dort Angestellten) und macht dies nur noch ungern und auf Anfrage.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es bisher bei mir noch keinen Ärger gab bezüglich der Miete, höchstens wegen Zustand der Wohnung bei Auszug, aber auch dies hält sich in Grenzen.

Grüße

Laber

Hallo,

die ARGE überweist in den mir bekannten Kommunen nur noch dann direkt an den Vermieter, wenn der Mieter WIDERRUFBAR dieser Handhabung zustimmt. Das klappt aber meines Wissens in der Praxis trotz dieser Fußangel ganz gut.

Grüße
EK

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