Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage: Meine Frau und ich haben uns Ende Januar auf die Suche nach einer neuen Wohnung begeben. Wir sind dann auch recht schnell fündig geworden. Per Handschlag wurde uns die Wohnung zugesichert. Dazu hatte Meine Frau einen Gehaltsnachweis erbracht. Da ich selbsständig bin konnte ich natürlich keine Lohnabrechnungen erbringen. Ende Februar kam ein Brief von der Vermieterin, sie habe es sich anders überlegt, es würde meiner Frau zu wenig zum Leben übrig bleiben, nach Abzug der Mietkosten.(Einen nicht unerheblichen Teil unserer Kosten trage ich aus meiner selbsständigen Arbeit). Trotzdem konnte meine Frau die Mietkosten alleine decken. Mit Selbständigen würde Sie sich also demnach nicht einlassen. Daraufhin entschied Sie den Mietvertrag nur mit meiner Frau zu machen, es gab also eine erneute Zusage seitens der Vermieterin. Auf Grund der Zusicherungen hatten wir natürlich auch schon alles umgestellt usw. 3 Tage vor dem Ende unseres bisherigen Mietverhältnisses kam dann die erneute Absage.
In wie weit muss man sich so etwas gefallen lassen. Durch die erneute hektische Wohnungssuche sind Kosten von 150€ entstanden. Kosten die ohne dieses Fehlverhalten nie entstanden wären. Gelten mündliche, unter Zeugen getroffene Absprachen nicht auch? Ich denke meine Frau hat zumindest Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Wie sieht die Rechtslage aus?
vielen Dank i.V.
Gruß
Chris