Kein Heizkostenabschlag im Mietvertrag

Hallo,
in einem Mietvertrag gibt es zum einen die Grundmiete, und zum anderen eine Vorauszahlung einer Reihe von Nebenkosten.
Eine Heizkosten- und Warmwasservorauszahlung ist in diesem einen Mietvertrag nicht geregelt, da das vorgesehene Kästchen nicht mit einem Kreuz versehen wurde, bzw. unter diesem Punkt kein Betrag eingetragen wurde.
Somit besteht eine Vorauszahlung aus lediglich 60.- Euro für Antenne, Müll,…etc.

In einer Nebenkostenabrechnung ergab sich hieraus ein sehr hoher Nachzahlungsbetrag, hauptsächlich für Heizung und Warmwasser.
Der zuständige Mieterverein ist der Auffassung, dass der Mieter zwar die Differenz der Betriebskosten nachzuzahlen habe, nicht jedoch den Betrag der Heiz- und Warmwasserkosten, da im Mietvertrag bezüglich Heizung und Warmwasser nichts geregelt ist.
Der Anwalt des Vermieters ist allerdings der Meinung, dass nach § 2 der Heizkostenverordung bei mehr als 2 Mietparteien in einem Haus keine gesonderte Vereinbarung (z.B. bestimmte Abschlagszahlungen, bzw. Abrechnungsschlüssel) aufgeführt werden müsste, da sich die Kosten sowieso aus dem Verbrauch ergeben.
Was ist jetzt richtig??
Muss der Mieter die Nebenkostenabrechnung in voller Höhe incl. Heizungs- und Warmwasserkosten bezahlen?
Muss der Mieter nur die Differenz der Betriebskosten zahlen??

Hallo Brigitte,

sind im Mietvertrag die Dinge nicht klar geregelt, dann treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Von daher hat m.E. der Anwalt Recht.

Die zu geringe, bzw. in diesem Fall gar nicht erhobenen Vorauszahlungen können aber einen Schadenersatz nach sich ziehen. Einerseits wegen Täuschung über die tatsächliche Höhe der Betriebskosten, andererseits aber auch wegen fahrlässig zu niedrig angesetzter Betriebskosten.

Von daher hat m.E. der Mieterverein Recht.

Gruß!

Horst