Hallo, eine menschliche oder rechtliche Frage?
Ein Mieter sagt vorerst mündlich zu, dass er die vorhandene Küche aus der neuen Wohnung vom Vormieter ubernimmt. Diese ist 35 Jahre alt, für die Möbel wolle man nichts mehr nehmen, aber für die Gefrier-Kühlkombination (auch Anfnag 90)200 Euro nehmen. Zusage vorerst im Überschwang eine Wohnung gefunden zu haben.
Der neue Mieter kommt (zugegebenermaßen sehr spät-nach Auszug des Vormieters)zu der Erkenntnis, dass er doch seinen eigenen moderneren Kühlschrank mitnimmt und bittet aus der münldlichen Vereinbarung raus zu kommen. Wird erst akzeptiert, aber auf einmal soll die restiche Küche 100 Euro wert sein. Nach einer weiteren Woche, sollen auf einmal wieder 200 Euro gezahlt werden, denn auch Gardinenstangen (sonst wären sie weggeworfen worden - uralt)hätten ja auch einen Wert. Nachweislich bekommt man für den Kühlschrank, wenn man Glück hat, noch 50 Euro (Internet oder so, auf Anzeige meldet sich niemand).
Wie könnte der Nachmieter vorgehen? Der Nachmieter gibt den Fehler zu, den falschen Zeitpunkt gewählt zu haben, möchte aber keinesfalls 200 Euro zahlen und auch keinen Streit vom Zaun brechen. Der Vormieter argumentiert damit, dass alles einmal viel Geld gekostet habe und man nichts verschenken könne.(hat selbst aber genügend Geld)
Gruß und danke Aurikel