Übernahme aus neuer Wohnung

Hallo, eine menschliche oder rechtliche Frage?

Ein Mieter sagt vorerst mündlich zu, dass er die vorhandene Küche aus der neuen Wohnung vom Vormieter ubernimmt. Diese ist 35 Jahre alt, für die Möbel wolle man nichts mehr nehmen, aber für die Gefrier-Kühlkombination (auch Anfnag 90)200 Euro nehmen. Zusage vorerst im Überschwang eine Wohnung gefunden zu haben.
Der neue Mieter kommt (zugegebenermaßen sehr spät-nach Auszug des Vormieters)zu der Erkenntnis, dass er doch seinen eigenen moderneren Kühlschrank mitnimmt und bittet aus der münldlichen Vereinbarung raus zu kommen. Wird erst akzeptiert, aber auf einmal soll die restiche Küche 100 Euro wert sein. Nach einer weiteren Woche, sollen auf einmal wieder 200 Euro gezahlt werden, denn auch Gardinenstangen (sonst wären sie weggeworfen worden - uralt)hätten ja auch einen Wert. Nachweislich bekommt man für den Kühlschrank, wenn man Glück hat, noch 50 Euro (Internet oder so, auf Anzeige meldet sich niemand).
Wie könnte der Nachmieter vorgehen? Der Nachmieter gibt den Fehler zu, den falschen Zeitpunkt gewählt zu haben, möchte aber keinesfalls 200 Euro zahlen und auch keinen Streit vom Zaun brechen. Der Vormieter argumentiert damit, dass alles einmal viel Geld gekostet habe und man nichts verschenken könne.(hat selbst aber genügend Geld)
Gruß und danke Aurikel

Hallo Aurikel,

Ein Mieter sagt vorerst mündlich zu, dass er die vorhandene
Küche aus der neuen Wohnung vom Vormieter ubernimmt. Diese ist
35 Jahre alt, für die Möbel wolle man nichts mehr nehmen, aber
für die Gefrier-Kühlkombination (auch Anfnag 90)200 Euro
nehmen. Zusage vorerst im Überschwang eine Wohnung gefunden zu
haben.

Damt ist ein mündlicher Vertrag entstanden.

Der neue Mieter kommt (zugegebenermaßen sehr spät-nach Auszug
des Vormieters)zu der Erkenntnis, dass er doch seinen eigenen
moderneren Kühlschrank mitnimmt und bittet aus der münldlichen
Vereinbarung raus zu kommen. Wird erst akzeptiert,

Prima! Damit wurde der mündliche Vertrag beidseitig abgeändert und ist in dieser neuen Form gültig.

aber auf
einmal soll die restiche Küche 100 Euro wert sein.

Das ist eine einseitige Vertragsänderung, die nicht gültig ist.

Nach einer
weiteren Woche, sollen auf einmal wieder 200 Euro gezahlt
werden, denn auch Gardinenstangen (sonst wären sie weggeworfen
worden - uralt)hätten ja auch einen Wert.

Die Gardinenstangen waren bisher gar nicht im Gespräch. Der Nachmieter musste davon ausgehen, dass der Vormieter sein Eigentum aufgegeben hat.

Nachweislich bekommt
man für den Kühlschrank, wenn man Glück hat, noch 50 Euro
(Internet oder so, auf Anzeige meldet sich niemand).

Hierzu gibt es klare Vorgaben durch BGH-Urteil: ausgehend vom Zeitwert dürfen nicht mehr als 50% aufgeschlagen werden. Allerdings spielt der Kühlschrank hier ja keine Rolle mehr, da beide Parteien sich darauf geeinigt hatten, dass dieser Handel zurückgenommen wurde.

Wie könnte der Nachmieter vorgehen? Der Nachmieter gibt den
Fehler zu, den falschen Zeitpunkt gewählt zu haben, möchte
aber keinesfalls 200 Euro zahlen und auch keinen Streit vom
Zaun brechen. Der Vormieter argumentiert damit, dass alles
einmal viel Geld gekostet habe und man nichts verschenken
könne.

Das ist jetzt eher die menschliche Seite. Wenn man Streit vermeiden will, bleibt nichts anderes, als vernünftige Konditionen auszuhandeln.
Man könnte auch dem Vormieter anbieten, alles abzuholen, was er noch für wertvoll hält.

(hat selbst aber genügend Geld)

Das spielt eigentlich keine Rolle.

Gruß!

Horst