Angebot verstehen

Der Wohnungssuchende ist leider sehr hilflos was das Verstehen von Anzeigen insgesamt angeht und braucht deshalb eine Information:

Die Angabe „nebenkosten“ bezieht sich grundsätzlich nur auf Müll etc oder auch auf Heizkosten? Denn nach einem telefonat stellte der wohnungssuchende fest, dass die angegebene sehr günstige Miete inkl Nebenkosten, aber exklusive Strom und Gas angegeben war. ist das immer der Fall?

Hallo,

Kosten für Strom in der Wohnung sind keine Betriebskosten des Hauses, von daher ist das normal (nur der Hausstrom vom Treppenhaus, Tiefgarage, Strom für die Heizungspumpe etc. werden umgelegt). Bei den Heizkosten gibt es Gestaltungen, bei denen der Mieter selbst mit dem Versorger einen Vertrag schließt, dann sind das auch keine umlagefähigen Betriebskosten. Das ist wie beim Kabelfernsehen: Kann auch ein Gemeinschaftsanschluss der Anlage oder ein separater Vertrag pro Wohnungsmieter sein.

Grüße
EK

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Hallo Sandra,

im Prinzip ist das mal so und mal so! :smile:

Grundsätzlich muss man bei sehr geringen Beträgen für NK heutzutage davon ausgehen, dass diese exklusive Heizung sind. Strom ist in der Regel immer exklusive.

Das bedeutet: Sagt ein potentieller VM das die NK z.B. 60,-- Euro/Monat betragen sollte man gleich nachfragen was darin alles enthalten ist.

In der Regel wird wie gesagt Strom und hier (da über Strom laufend) auch Nachtspeicherheizung direkt vom Mieter mit dem Anbieter abgeschlossen. Aber auch der Bezug von Gas für die Heizung wird schon mal direkt mit den Anbieter abgeschlossen.

Das k a n n, muss aber nicht so sein. Da gibt es keine Vorschriften.

Deshalb gilt nur die o.g. Aussage: Bei geringen NK immer nachfragen. Das sollte übrigens eine feste Regel sein, damit man keine Verträge abschließt und dann üble Überraschungen erlebt.

Gruß
Nita