Hallo zusammen,
in einem Schreibwarenladen in Hamburg hatte ich neulich ein Wohnungsmietvertragsmuster in der Hand, das einen Passus „Vertragsgebühr“ enthielt (daneben gab es noch separat einen Passus Überwälzung von Kosten für die Wechslung der Namensschilder). Die Grundlage dieser „Vertragsgebühr“ ist wohl der Vertrag selbst, der Zweck dieser Gebühr ergibt sich aber nicht aus dem Vertrag und erschließt sich mir auch nicht. Da steht nur Namensschilder ___ Euro, Vertragsgebühr ___ Euro, Kaution ___ Euro.
Ist das mittlerweile üblich? Lassen sich die Vermieter ihren Aufwand zum Abschluss des Mietvertrages honorieren? Kennt jemand solche Klauseln? Mal interessehalber: Was halten die Mietrechtsexperten davon?
Danke
EK