Reparaturkosten in Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe www-ler,

folgndes Szenario: Vermieter A hat erstmals 2005 für die Heizungsanlage einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Die Kosten für diesen Wartungsvertrag decken folgendes ab:

  1. Wartungsarbeiten, diese müssen ja vom Mieter übernommen werden.
  2. Reparaturkosten im Falle eines Ausfalls der Heizungsanlage, genau gesagt die Anfahrt und die Arbeitszeit, Ersatzteile gehen extra. Dies müsste doch vom Vermieter getragen werden.

Darf der Vermieter die kompletten Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, obwohl über diesen Vertrag auch Reparaturkosten abgedeckt sind und eine normale Wartung (inkl. der Ersatzteile, die jährlich ausgetauscht werden) auch nur die Hälfte des Wartungsvertrages kosten würde?

Eine weitere Frage ist, was gehört noch zu einer Wartung dazu? Gehören hier auch die Ersatzteile dazu, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, oder sind dies schon Reparaturkosten?

Vielen Dank für Eure Antworten

Heiko

Hallo Heiko,

  1. Wartungsarbeiten, diese müssen ja vom Mieter übernommen
    werden.
  2. Reparaturkosten im Falle eines Ausfalls der Heizungsanlage,
    genau gesagt die Anfahrt und die Arbeitszeit, Ersatzteile
    gehen extra. Dies müsste doch vom Vermieter getragen werden.

Das hast du ja schon ganz richtig geschrieben. Was es mit den jährlich auszutauschenden Ersatzteilen auf sich hat, vermag ich aus technischer Unkenntnis nicht zu beurteilen. Aber es klingt zumindest nach Wartung.

Gruß!

Horst