Hallo liebe www-ler,
folgndes Szenario: Vermieter A hat erstmals 2005 für die Heizungsanlage einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Die Kosten für diesen Wartungsvertrag decken folgendes ab:
- Wartungsarbeiten, diese müssen ja vom Mieter übernommen werden.
- Reparaturkosten im Falle eines Ausfalls der Heizungsanlage, genau gesagt die Anfahrt und die Arbeitszeit, Ersatzteile gehen extra. Dies müsste doch vom Vermieter getragen werden.
Darf der Vermieter die kompletten Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, obwohl über diesen Vertrag auch Reparaturkosten abgedeckt sind und eine normale Wartung (inkl. der Ersatzteile, die jährlich ausgetauscht werden) auch nur die Hälfte des Wartungsvertrages kosten würde?
Eine weitere Frage ist, was gehört noch zu einer Wartung dazu? Gehören hier auch die Ersatzteile dazu, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, oder sind dies schon Reparaturkosten?
Vielen Dank für Eure Antworten
Heiko