Nach fast 10 Jahren Nutzung (davon 5 vom letzten Mieter) sind Teppichboden und Küche (insb. Herd) durch den „normalen“ Gebrauch stark abgenutzt und erneuerungsbedürftig.
Wer zahlt für die Erneuerung bei weiter bestehendem Mietverhältnis? Für Gegenstände, die dem Mieter zum Gebrauch überlassen sind, ist doch eigentlich der Vermieter zuständig, oder?
Viele Grüße,
Manfred
Nur dann, wenn der Teppichboden nicht mehr zum vertragsgemässen Gebrauch geeignet ist.
Bei blossen Abnutzungserscheinungen eines Teppichbodens trifft den Vermieter keine Erneuerungspflicht.
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Was steht im Mietvertrag?
Zitat:
"in meinen letzten beiden Mietverträgen stand immer ausdrücklich drin, dass der - zufällig vorhandene - Bodenbelag NICHT zur Mietsache gehört. Also ist das mein Bier.
Wenn NIX drinsteht, ist er als IMMOBILER BESTANDTEIL der Mietsache IM ALLGEMEINEN Eigentum und Aufgabe des VERMIETERS."
Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Hallo Manfred,
also ich finde ein Herd und Teppich sollten doch länger als 10 Jahre halten. Mindestens 15 Jahre. Als Vermieter würde ich sagen, dass Du die Gegenstände nicht richtig gepflegt hast und keinen Austausch vornehmen lassen.
Wenn die Wohnung in einem sehr guten Zustand ist, würd ich vieleicht ein Auge zudrücken.
peter
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Nö, nö
Hallo,
also ich finde ein Herd und Teppich sollten doch länger als 10
Jahre halten. Mindestens 15 Jahre. Als Vermieter würde ich
sagen, dass Du die Gegenstände nicht richtig gepflegt hast
und keinen Austausch vornehmen lassen.
Also Teppich jedenfalls nur 10 Jahre. Bei Herd hab ich jetzt keinen Wert parat.
Erneuert werden muss das m.E. nicht unbedingt. Aber der Vermieter kann natürlich dann auch bei Auszug nicht verlangen, dass es noch da ist.
Aber das kommt natürlich auch darauf an, was im Mietvertrag steht. Wie gesagt: der Teppich hat seine Zeit wohl hinter sich.
Gruß!
Horst
Danke für die Antworten! Der Mietvertrag sagt nichts über den Teppich. Daher gehe ich mal davon aus, dass er zur Mietsache gehört. Die Frage ist halt nur, ob man eine Erneuerung bei weiter bestehendem Mietverhältnis verlangen kann oder ob der Vermieter sagen kann, dass der Teppich die Sache des Mieters ist, so lange er auch drin wohnt…
Beim Auszug sähe die Sache dann natürlich anders aus.
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Hallo Manfred,
ist reine Verhandlungssache. Einfach mal Vermieter fragen, ob und wieviel er für den Teppich zuschießen würde.
Gruß!
Horst
Hallo,
seh ich genauso.
Aber entscheidend ist ja jetzt wirklich, wem der Teppich überhaupt gehört. Hast Du denn kein Übergabeprotokoll unterschrieben?
Peter
Also Manfred,
Hallo Manfred,
ist reine Verhandlungssache. Einfach mal Vermieter fragen, ob
und wieviel er für den Teppich zuschießen würde.
Gruß!
Horst
Hallo,
seh ich genauso.
Aber entscheidend ist ja jetzt wirklich, wem der Teppich
überhaupt gehört. Hast Du denn kein Übergabeprotokoll
unterschrieben?
Doch, ein Übergabeprotokoll habe ich. Da steht sogar drin, dass der Teppich bereits fleckig war. Naja, ich werde am Montag einfach mal fragen…