Kostenverteilung Rohrverstopfung

Hallo,

mich würde folgendes interessieren:

Angenommen in einem Mehrparteien Haus ist das Sammelrohr, wo alle Küchenabwasserrohre zusammenlaufen verstopft.
Angenommen der Vermieter lässt dieses Rohrverstopfung von einer Firma beseitigen und teilt nun die Kosten anteilig auf die Mieter um, da kein Verursacher festzustellen ist.
Wäre es in diesem fall rechtens?

Ich wäre der Meinung, dass es sich in diesem Falle um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, welche der Vermieter zu tragen hat.

Bin auch der Meinung, dass hier die Kleinreparatur-Klausel nicht greift. Da sich diese Regelung nur auf die Mietsache und deren Bestandteile, auf die der Mieter Zugriff hat, bezieht. Also die, die einer Abnutzung unterliegen wie z.B. Fenstergriffe, Toilettenspülung…

Danke und Gruß

Hallo Roland,

Ich wäre der Meinung, dass es sich in diesem Falle um
Instandhaltungsmaßnahmen handelt, welche der Vermieter zu
tragen hat.

Sehe ich auch so.

Gruß!

Horst

Zusatzfrage
Hallo,
Wenn jetzt durch eine verstopfte Leitung der braune Stau
Erdgeschoßwohnungen überflutet, ist der Vermieter dann für die
Beseitigung der Schäden zuständig? Igitt -
Was wäre, wenn alle Bewohner Eigentümer sind? Wie sieht es dann mit
Schadenersatz aus?
Es kann doch schlecht sein, daß die unteren dann nur Pech gehabt
haben?
Fragt & grüßt
Wilfried

Sehe ich auch so.

Gruß!

Horst

Es kann doch schlecht sein, daß die unteren dann nur Pech
gehabt

Hallo Wilfried

doch das ist so wenn kein Verusacher ermittelbar ist. Das nennt man allgemeines Lebensrisiko.

Es kann ja auch nicht sein, dass bei jedem „Scheiss“ (wie passend) die Allgemeinhiet einspringen soll, wenn es keinen schuldigen gibt.

Vielleicht waren die unteren Bewohner so schlau sich entsprechend zu versichern. Wenn nicht trifft es Pech gehabt ziemlich gut.

Gruss Ivo

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danke
Hallo Ivo,

dann gehe ich also davon aus, daß der Eigentümer einen derartigen
Schaden von seiner Hausratversicherung ersetzt bekommt. Werde die AGB
danach mal durchforsten.
Gruß
Wilfried