Rückzahlung Mietkaution

Hallo zusammen,

nehmen wir an, Mieter mietet eine Wohnung bei Vermieter A an, unterschreibt einen Mietvertrag, hinterlegt eine Kaution (ob es sich dabei um ein spezielles „Kautions-Konto“ handelt ist unbekannt). Die Wohnung wird vom Vermieter A an Vermieter B, später an Vermieter C verkauft, welcher letztendlich in der Schweiz lebt.

Der Mieter zieht nun aus und fordert anschließend seine Mietkaution zurück, nachdem gegen ihn keine offenen Forderungen angezeigt werden. Nun teilt der aktuelle Vermieter C mit, dass ihm nicht bewusst war, dass eine Kaution hinterlegt ist (mit dem Hinweis, dass dies aber nicht das Problem des Mieters sei), aber des weiteren der Vermieter C vor dem finanziellen Ruin (Privatkonkurs) stehen würde und die Kaution nicht mehr zurückzahlen kann !

Wichtig ist wohl bei dem Sachverhalt, dass der Mieter C in der Schweiz ansässig ist, aber, dass er auch weiterhin Eigentümer des Mietobjektes sowie einer weiteren Wohnung ist, von der er vermutlich monatliche Mieteinnahmen erhält.

Habt ihr einen Ratschlag für mich ?

Vielen Dank
Gruss
Frank

Hallo Frank,

Dein Anspruch ist unstrittig und wird vom Vermieter offenbar auch nicht bestritten. Wie aber an Dein Geld kommen? Ich fürchte, da bleibt Dir nichts anderes übrig als auf Herausgabe der Kaution durch ein Mahnverfahren zu dringen und gegebenfalls Anwalt/Gericht/Gerichtsvollzieher zu bemühen.

Sorry
Wolfgang D.