Man könnte beim grundbuchamt erfragen auf wen die Whg. läuft. Ob die solche Auskünfte erteilen dürfen weiß ich nicht.
Oder den Insolvenzverwalter fragen, der sollte das auch wissen.
der Mieter dürfte ein Schreiben des Inolvenzverwalters haben, aus dem hervorgeht, dass er ab … alle Zahlungen auf ein benanntes Treuhandkonto einzuzahlen hat.
Es muss also zumindest ein Schreiben des Insolvenzverwalters vorliegen, wenn sich da etwas geändert hat.
Im umgekehrten Fall - der Mieter hat weiter an den alten Vermieter gezahlt und nicht an den Insolvenzverwalter - dann kann es sogar passieren, dass er noch einmal Miete zahlen muss, nämlich dann, wenn er von dem Insolvenzverwalter wußte.
Da hier der Mieter informiert ist, in jedem Fall an den Insolvenzverwalter halten. Man kann ja auch mal anrufen.
Muß er sich um die Eigentumsverhältnisse
selbst kümmern?
im Prinzip wird dem Mieter da wohl nicht ein bisschen Eigeninitiative erspart bleiben.
Vielleicht nicht in dem Sinne, dass er selbst die Eigentumsverhältnisse überprüfen muss, aber zumindest so, dass er im Zweifelsfall nicht selbst im rechtlichen Abseits steht.
Deswegen würde ich vorschlagen, dass die Info des „angeblichen“ neuen Eigentümers dem Insolvenzverwalter in Kopie übermittelt wird. Gleichzeitig würde ich die Info des Insolvenzverwalters, dass an „ihn“ gezahlt werden muss dem „angeblichen“ neuen Eigentümer in Kopie übermitteln.
Jeweils mit der freundlichen Bitte, sich miteinander zu unterhalten und dann eine abgestimmte Vorgehensweise mitzuteilen. Bis dahin entweder weiter an den zahlen, der sich zuerst gemeldet hat, oder die Miete zurückhalten mit dem Hinweis, dass sofort nach Klärung der Sachlage gezahlt wird. Der Einbehalt der Miete ist aber m.E. schon bedenklich, deswegen würde ich persönlich lieber an die letzte gültige Adresse zahlen.