Hallo und guten Tag,
ein Vermieter schreibt seinem Mieter als Klausel in den Mietvertrag,
dass der Mieter die Müllgebühren selbst an den Entsorger zu zahlen hat.
Der Entsorger bucht die Müllgebühren aber vom Konto des Vermieters ab.
Der Vermieter will nun dass der Mieter diese Gebühren ihm auf sein
Konto überweist.
Der Mieter sagt aber nun, dass der Vermieter die Müllgebühren mit
der jährlichen Nebenkostenabrechnung abrechnen soll.
Der Vermieter besteht nun aber auf sofortige Überweisung der Müllgebühren auf sein Konto, da die Müllgebühr laut MV sofort
zu zahlen sei.
Wer hat nun Recht???
Hallo tantom,
ein Vermieter schreibt seinem Mieter als Klausel in den
Mietvertrag,
dass der Mieter die Müllgebühren selbst an den Entsorger zu
zahlen hat.
Ist in einigen Kreisen BaWü’s durchaus üblich dass der Müll vom M an den Entsorger bezahlt wird. Bei mir auch.
Der Entsorger bucht die Müllgebühren aber vom Konto des
Vermieters ab.
Der Vermieter will nun dass der Mieter diese Gebühren ihm auf
sein
Konto überweist.
Dies würde ich nicht tun und es steht im Widerspruch zu oben gennantem Vertragsbestandteil. Vielmehr müsste meiner Meinung nach der M direkt an das Entsorgungsunternehmen zahlen nd dieses die Abbuchung auf dem VM Konto einstellen.
Der Mieter sagt aber nun, dass der Vermieter die Müllgebühren
mit
der jährlichen Nebenkostenabrechnung abrechnen soll.
Was bei der Klausel genauso falsch wäre.
Der Vermieter besteht nun aber auf sofortige Überweisung der
Müllgebühren auf sein Konto, da die Müllgebühr laut MV sofort
zu zahlen sei.
Das steht in der Klausel so wie du sie wiedergibst nicht drin.
M sollte sich an den Entsorger wenden und fragen nach wie es in betroffenen Kreis normalerweise abläuft. Vielleicht passt der Ablauf nicht zum MV und es wäre daher sinnvoll dies anders zu regeln.
Wer hat nun Recht???
Bisher m.E. keiner von beiden.
Gruss Ivo