Räumungsklage

Ein Vermieter hat einer Mieterin fristlos wegen angeblicher Mietrückstände gekündigt, und eine Räumungsklage eingereicht.
Die Mietrückstände bestehen jedoch nicht, sondern sind Mietminderungen wegen Heizungs und Wasserausfall. Da diese SAche bereits vor Gericht war, meinte der Richter, dass eine kommende Räumungsklage wohl garnicht zulässig sei.
Falls nun der VM damit nicht durchkommt, kann er solange neue Gründe(zb. gestörter Hausfriede, gestellte Srafanzeige gegen Ihn) für die Räumungsklage vorbringen, bis er die Mieterin raus hat, oder ist diese sicher, wenn Sie immer zahlt.

Das Gericht scheint sich oft im Zweifelsfall auf die Seite des Mieters
(schwächeren) zu stellen und es gibt wenig Möglichkeiten als Vermieter
einen vor Gericht begründeten Rausschmiss durchzukriegen. Es hängt
davon ab, wer den längeren Atem, die besseren Nerven und einen guten /
kreativen Anwalt hat. Mietrückstände lassen sich ja nachweisen - wenn
es um Hausfriedensbruch geht, reicht eine Behauptung alleine nicht aus.
Das muss in Form von Polizeianzeigen und schriftlichen Abmahnungen beim
Mieter nachweisbar sein.
Viele Grüße
Isabella

Die Frage beantwortet sich doch mit ein wenig Nachdenken selbst: soll einer Vertragspartei, die die andere Seite einmal erfolglos wg. Vertragsverletzung verklagt hat, in Zukunft die Möglichkeit genommen werden auf neue/andere Vertragsverletzungen klagend zu reagieren?

Wer über die nötigen Finanzmittel verfügt, kann klagen so lange er will. Behauptetes muß aber natürlich bewiesen werden und es bleibt dem Richter vorbehalten die festgestellten Sachverhalte zu würdigen.

Es stellt sich vielmehr die frage, wer die besseren Nerven und die größere Ausdauer/Leidensfähigkeit hat. Diese zwischenmenschlichen Fragen kann hier niemand beantworten.

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Hi,

Ein Vermieter hat einer Mieterin fristlos wegen angeblicher
Mietrückstände gekündigt, und eine Räumungsklage eingereicht.

kann er solange neue
Gründe(zb. gestörter Hausfriede, gestellte Srafanzeige gegen
Ihn) für die Räumungsklage vorbringen, bis er die Mieterin
raus hat, oder ist diese sicher, wenn Sie immer zahlt.

die Frage ist, wie gut es der Mieterin in der Wohnung noch geht, wenn sie jeden Tag damit rechnen muss, dass der V sie wieder vor Gericht zerren will oder ihr das Leben anders schwer macht. Die uneingeschräkte Traumwohnung scheint die aktuelle Wohnung ja ohnehin nicht zu sein, denn es gab ja Mietminderungen.

Vielleicht könnte die Mieterin sich eine neue Wohnung suchen und den Vermieter fragen, was es ihm wert ist, dass sie auszieht. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dass er ihr die Umzugskosten bezahlt und vielleicht sogar die Renovierung, denn damit kommt er immer noch günstiger weg als mit einer Räumngsklage. Im Gegenzug räumt die Mieterin dann die Wohnung schnellstmöglich.

Das ist vielleicht nicht die beste Lösung aber wenn das Verhältnis Mieter / Vermieter schon so belastet ist wie hier scheint es mir wenig Sinn zu machen noch länger in der Wohnung zu bleiben.

Grüße,
Sue

Ja, die Mieterin wird sich wohl eine neue Whng suchen, denn glücklich leben tut sie da nimmer! Nur, ist es nicht so ganz leicht, etwas geeignetes zu finden, alleinerziehend mit 2 hunden !
aber mit der ersten klage kommt der VM garantiert nicht durch. deshalb wird er wohl nen anderen grund suchen, die mieterin hier los zu werden.
sie ist die erste, die sich gegen ihn wehrt(strombetrug, gefälsche NK abrechnungen, usw) und dass, kommt ihm (VM)garnicht gelegen!

Hallo!

Vielleicht könnte die Mieterin sich eine neue Wohnung suchen
und den Vermieter fragen, was es ihm wert ist, dass sie
auszieht. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dass er ihr die
Umzugskosten bezahlt und vielleicht sogar die Renovierung,
denn damit kommt er immer noch günstiger weg als mit einer
Räumngsklage.

Das verstehe ich nicht so ganz. Angenommen eine Räumungsklage hat Erfolg, dann bedeutet das ja, dass die Mieterin trotz wirksamer Kündigung nicht ausgezogen ist. Das bedeutet dann, dass die Mieterin einen Prozess verliert. Und das bedeutet, dass die Mieterin die Kosten für das Verfahren und die Vollstreckung tragen muss. Theoretisch zumindest. Es mag ja sein, dass der Vermieter da am Ende doch auf dem einen oder anderen Posten sitzen bleibt, weil bei der Mieterin nichts zu olen ist (was, ich gebe zu, bei Räumungsklagen fast immer der Fall ist) aber im Grundsatz trägt die Mieterin bei erfolgreicher Räumunsklage sämtliche Kosten. Deswegen weiß ich nicht, warum es grundsätzlich für den Vermieter günstiger sein soll, den Umzug der Mieterin zu finanzieren.

Gruß,

Florian.

Hi,

es geht darum, dass die Räumungsklage hier keine Aussicht auf Erfolg hat (Zitat Ausgangsposting: „Da diese SAche bereits vor Gericht war, meinte der Richter, dass eine kommende Räumungsklage wohl garnicht zulässig sei.“). Also investiert hier der Vermieter massig Geld ohne dass die Mieterin zum Auszug verurteilt wird und damit die Kosten erstatten müsste.

Dieses Geld könnte er besser investieren, wenn er ihr den Umzug bezahlt, bei seiner Wohnung ggf. auf die Renovierung (falls eine anstehen würde) von der Mietern verzichtet und ihr noch die Renovierung einer neuen Wohnung bezahlt, die sie bezieht.

Er hat dadurch die Mieterin wesentlich schneller raus (vom Anstrengen der Räumungsklage bis hin zum Auszug des Mieters können ja auch schon mal ein Jahr oder mehr vergehen) und die Kosten sind geringer.

Für die Mieterin hätte es den Vorteil, dass ihr durch den Umzug - der ja ohnehin bald ins Haus stehen wird, denn ein so angespanntes Mieter / Vermieter-Verhältnis möchte ja niemand auf Dauer - wenigstens kein finanzieller Nachteil entsteht. Dadurch kann die Mieterin vielleicht schneller ausziehen, denn eine Renovierung bezahlt man auch nicht gerade aus der Portokasse.

Grüße,
Sue

Hallo

gestellte Srafanzeige gegen ihn

Muss man das hier so verstehen, dass der Mieter eine Strafanzeige gegen den Vermieter gestellt hat, und dass der Vermieter dies als Grund für eine fristlose Kündigung betrachtet? Oder hat der Vermieter gegen den Mieter eine Strafanzeige gestellt?

Viele Grüße
Thea

Räumungsklage
Ja, so stimmt es im Prinzip!
Bei der vorhergegangenen Verhandlung ging es um Widerspruch eines Vermietrs gegen eine erwirkte Einstweilige Verfügung der Mieter. Die Mieter hatten Recht, da der VM , seit Monaten nicht heizte, und es kein Warmwasser gab.
Daher ist auch die Miete gemindert!
Im Urteil steht, dass das sehr Gricht zweifelt, dass eine bei der Verhandlung angekündigte Räumungsklage(sofern diese kommt) zulässig ist!
Die Klage kam nun vor 2 Tagen, Grund: angebl. Mietrückstände.
Aber wie gesagt, kommt der VM damit wohl nicht durch.
Meine Frage war daher, ob er nun zig andere Klagen einreichen kann, zb. gestörter Hausfrieden usw. bis er die Mieterin letztendlich raus hat!?

Meine Frage war daher, ob er nun zig andere Klagen einreichen
kann, zb. gestörter Hausfrieden usw. bis er die Mieterin
letztendlich raus hat!?

Und weil ich eben auf diese Frage nicht eingegangen war hatte ich meinen Kommentar als OffTopic gekennzeichnet :wink:

Aber um die Frage zu beantworten (bwz gab es dazu ja schon Antworten):
Ja, er kann Klagen einreichen, die Frage ist nur, ob er Erfolg haben wird. Er kann zB auch abmahnen, weil die Hunde zu laut / zu schmtzig oder was auch immer sind oder weil die Mieter selbst angeblich zu laut sind oder im Treppenhaus zu viel Dreck machen usw. usf. Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, mit denen der Vermieter den Mietern das Leben schwer machen kann.
Ein Vermieter, den ich kenne hat sich so jahrelang mit seinen Mietern „beschäftigt“, einmal hat er geklagt, dann wieder der Mieter, mal hat der Vermieter gewonnen, mal der Mieter. Das ging über fast 14 Jahre und hat beide Seiten viel Geld und Nerven gekostet. Letztlich hat der Vemieter Eigenbedarf „vorgeschoben“ nur um diese Mieter endlich loszuwerden. Auch das könnte der Vermieter hier tun, es kommt eben nur darauf an, wie er es begründen kann.
Selbst wenn alles gerichtlich zugunsten des Mieters geklärt wird ist das eine enorme nervliche Belastung. Daher mein OffTopic - Hinweis wie man das Problem anders (günstiger und weniger nervenaufreibend für beide Seiten) aus der Welt schaffen könnte.

Grüße,
Sue

Hallo!

Ein Vermieter, den ich kenne hat sich so jahrelang mit seinen
Mietern „beschäftigt“, einmal hat er geklagt, dann wieder der
Mieter, mal hat der Vermieter gewonnen, mal der Mieter. Das
ging über fast 14 Jahre und hat beide Seiten viel Geld und
Nerven gekostet.

Da scheint wohl der Streit für den einen oder andern ein wichtiger Lebensbestandteil geworden zu sein. Kein normal denkender Mensch würde sich 14 Jahre lang so verhalten. Beispiel, das ich neulich erlebt habe: Der Vermieter hat den Mietern 10.000 Euro geboten, damit diese endlich ausziehen. Erfolglos.

Florian.

Hi,

Da scheint wohl der Streit für den einen oder andern ein
wichtiger Lebensbestandteil geworden zu sein. Kein normal
denkender Mensch würde sich 14 Jahre lang so verhalten.

leider ist es für Vermieter aber oft recht schwer ungeliebte Mieter aus dem eigenen Eigentum zu bekommen (siehe auch dein Beispiel). Geld geboten wurde da auch öfter als ein Mal, die Mieter wollten weiterhin nicht raus. War für sie ja auch unheimlich bequem, die Miete wegen Nichtigkeiten bis zu 100 % gemindert (bis die Sache wieder vor Gericht gelandet ist, dann wurden mehrere Monate wieder Miete gezahlt, dann wieder wegen etwas anderem gemindert usw.) lässt es sich gut leben.

Der Vermieter hatte also keine andere Wahl (mehrere Versuche zu kündigen erfolglos) und die Mieter hatten dadurch ein gutes Leben (Innenstadt, 100qm, „wertvolles“ Haus), das sie nicht aufgeben wollten. Wie gesagt, hinterher sind sogar die Tochter seiner Frau plus Mann in diese Wohnung gezogen, nur damit Eigenbedarf angegeben werden konnte. Und selbst da brauchte es dann noch eine Räumungsklage.

Sind also nicht immer die Vermieter die Bösen und solche Erfahrungen sind auch der Grund, dass ich eine Immobilie eher verkaufen oder leer stehen lassen würde bevor ich sie vermiete.

Grüße,
Sue