Hallo Experten,
Mieter M hat im Jahr 2004 eine Wohnung gemietet. In seinem (vorgedruckten) Mietvertrag steht, dass bei einer Kündigung die „gesetzliche“ Kündigungsfrist einzuhalten sei. Meines Wissens hat sich da kürzlich eine Änderung ergeben (Gesetz ? Grundsatzurteil ?), die die Kündigungsfrsit für einen Mieter sehr verkürzt hat.
Wer weiß genaueres ?
Danke für jeden Hinweis
Nordlicht