Hallo,
angenommen, ein Mieter bewohnt eine Wohnung seit Ende Dezember und bis dato sind Teile der Wohnung nicht fertiggestellt, die lt. Übergabeprotokoll bis Februar erledigt sein sollten (Klappläden montieren). Weiter würde die zugesagte Garage fehlen (Stadtzentrum!) und Mülltonnen (nur eine vorhanden, da der Mülltonnenplatz und Kellerraum auch nicht fertig gestellt ist). Der Mieter hat dem Hausverwalter, mit dem der Vertrag geschlossen ist und der gleichzeitig auch Bauleiter ist, eine Mietminderung ab Juni von 20 % angedroht, wenn bis dahin nicht alles erledigt ist. Nehmen wir nun an, heute würde mit den Arbeiten begonnen werden. Kann die Miete dann noch gekürzt werden?
Gruss
Sabine