Mietkürzung

Hallo,

angenommen, ein Mieter bewohnt eine Wohnung seit Ende Dezember und bis dato sind Teile der Wohnung nicht fertiggestellt, die lt. Übergabeprotokoll bis Februar erledigt sein sollten (Klappläden montieren). Weiter würde die zugesagte Garage fehlen (Stadtzentrum!) und Mülltonnen (nur eine vorhanden, da der Mülltonnenplatz und Kellerraum auch nicht fertig gestellt ist). Der Mieter hat dem Hausverwalter, mit dem der Vertrag geschlossen ist und der gleichzeitig auch Bauleiter ist, eine Mietminderung ab Juni von 20 % angedroht, wenn bis dahin nicht alles erledigt ist. Nehmen wir nun an, heute würde mit den Arbeiten begonnen werden. Kann die Miete dann noch gekürzt werden?

Gruss
Sabine

Hallo Sabine,

solange der Mangel besteht, kann auch die Miete gekürzt werden.

Mich wundert nur etwas die „zugesagte Garage“. Entweder ist eine Garage mitvermietet oder nicht. Wenn der Vermieter allerdings nur erwähnt hat, dass zukünftig auch einmal Garagen zur Verfügung stehen würden, dann ist das natürlich kein Grund für eine Mietminderung, sondern hat mit der jetzigen Situation gar nichts zu tun.

Gruß!

Horst