Verkürzung der Kündigungsfrist möglich?

Hallo,

Mieter A muss wegen gesundheitlicher Probleme plötzlich ins Seniorenheim. Finanzielle Mittel sind keine vorhanden, das Sozialamt übernimmt keine Mietkosten. Kann Wohnungsgesellschaft B, das als Grund für eine Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist akzeptieren ?

Viele Grüße
Marita

Hallo,

sie kann schon - aber ob sie es muss?

Letztendlich gilt BGB §543:
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Und genau diesen Einzelfall wird im Streitfall ein Richter beurteilen müssen… wir hier können es nicht, da wir nicht mit Ihm vertraut sind.

Gruss Ivo