Umlage Wasserverbrauch und Ablesen der Heizung

hallo,

in einem mietshaus wohnen 50 parteien. wasseruhren sind in den wohnnungen nicht installiert. also wird der gesamte jahresverbrauch für das haus anteilig auf die personen umgelegt. ist das zulässig?

im selben mietshaus wurde am 01.05. letzten jahres eine wohnung neu bezogen. der vormieter zog am 30.04. aus. in der nebenkostenabrechnung wurden die heizkosten (verbrauchszähler an jedem heizkörper) demgemäss umgelegt, dass der vormieter anteilig die kosten vom 01.01 - 30.04. übernimmt und der nachmieter die anteiligen kosten vom 01.05 - 31.12. die verbrauchszähler wurden beim wohnungswechsel nicht abgelesen. ist das so ok?

gruss

Hi Tino,

Wasser kann nach Köpfen umgelegt werden.

Wenn Wärmezähler vorhanden sind, müssen diese beim Wohnungswechsel abgelesen werden. Ist das nicht möglich, so ist nach Gradtagen abzurechnen.

Gruß Ralf

hallo ralf,

danke für deine antwort.

das mit der umlage für den wasserverbrauch ist schon ärgerlich. da bezahlt ja der, der wenig verbraucht hat für die, die mehr verbraucht haben mit. toll.

wie soll man sich verhalten, wenn die wärmezähler am heizkörper nicht abgelesen wurde? es kann ja schliesslich sein, dass ein grossteides verbrauches vor dem 01.05 stattgefunden hat.

gruss

tino

Hallo,

wie soll man sich verhalten, wenn die wärmezähler am
heizkörper nicht abgelesen wurde? es kann ja schliesslich
sein, dass ein grossteides verbrauches vor dem 01.05
stattgefunden hat.

Das wird sogar so sein. Dafür gibt es allgemeine Abschätzungen, welche den Witterungsverlauf des Abrechnungszeitraumes berücksichtigen.
Beatrix

hallo,

in der nebenkostenabrechnung wurde wie schon gesagt der verbrauch stur anteilig auf die mietzeit umgelegt. das geht ja so einfach nicht. also am besten nichts zahlen, oder?

gruss

Vorsicht!
Hi Tino,

also am besten nichts zahlen, oder?

das wäre immer falsch, weil der Mieter sich damit ins Unrecht stellt. Wenn überhaupt, dann sollte er abschätzen, was die Heizung in den 4 Monaten gekostet hat und diesen Betrag überweisen - mit einer Mitteilung an den Vermieter, wie der Betrag zustande kommt.

Jedoch, die Schätzung nach Gradtagszahlen fiele für den Mieter nicht gut aus: In der Zeit von Januar bis April 2005 sind 53 % des jährlichen Aufwandes für das Heizen angefallen, somit käme der Mieter mit dem Zeitanteil gewiss besser weg.

Gruß Ralf