Nebenkostenabrechnung rückwirkend beanstanden?

Darf der Mieter die Nebenkostenabrechnung rückwirkend beanstanden?

Der Mieter hat eine Dachgeschosswohnung –laut Mietvertrag- mit 100 m² Wohnfläche gemietet. Die Heizkosten werden nach Wohnfläche berechnet. Für die letzten 5 Jahre hat der Mieter brav die Nebenkostennachzahlungen bezahlt.

Nach 5 Jahre stellt sich heraus, dass die Wohnung eine tatsächliche Wohnfläche von 85 m² hat. Darf der Mieter vom Vermieter die Korrektur der Nebenkostenabrechnungen der letzten 5 Jahre verlangen?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo erstmal.

Darf der Mieter die Nebenkostenabrechnung rückwirkend
beanstanden?

Kommt drauf an :smile:

Der Mieter hat eine Dachgeschosswohnung –laut Mietvertrag- mit
100 m² Wohnfläche gemietet. Die Heizkosten werden nach
Wohnfläche berechnet. Für die letzten 5 Jahre hat der Mieter
brav die Nebenkostennachzahlungen bezahlt.

Vorausgesetzt, die Forderung kam immer innerhalb des Abrechnungszeitraums. Ansonsten könnte man auch hier Geld zurückfordern (3).

Nach 5 Jahre stellt sich heraus, dass die Wohnung eine
tatsächliche Wohnfläche von 85 m² hat. Darf der Mieter vom
Vermieter die Korrektur der Nebenkostenabrechnungen der
letzten 5 Jahre verlangen?

Lt. (1) heisst die Antwort: ja. Deswegen verdient (für VM) der Tip unter (2) Beachtung. Und da war noch irgendwas, wonach ein Mieter regelmässig zuviel gezahlte NKR komplett zurückfordern kann.

(1)http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT224.html
(2)http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT266.html
(3)http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=62

HTH
mfg M.L.