Darf der Mieter die Nebenkostenabrechnung rückwirkend beanstanden?
Der Mieter hat eine Dachgeschosswohnung –laut Mietvertrag- mit 100 m² Wohnfläche gemietet. Die Heizkosten werden nach Wohnfläche berechnet. Für die letzten 5 Jahre hat der Mieter brav die Nebenkostennachzahlungen bezahlt.
Nach 5 Jahre stellt sich heraus, dass die Wohnung eine tatsächliche Wohnfläche von 85 m² hat. Darf der Mieter vom Vermieter die Korrektur der Nebenkostenabrechnungen der letzten 5 Jahre verlangen?
Darf der Mieter die Nebenkostenabrechnung rückwirkend
beanstanden?
Kommt drauf an
Der Mieter hat eine Dachgeschosswohnung –laut Mietvertrag- mit
100 m² Wohnfläche gemietet. Die Heizkosten werden nach
Wohnfläche berechnet. Für die letzten 5 Jahre hat der Mieter
brav die Nebenkostennachzahlungen bezahlt.
Vorausgesetzt, die Forderung kam immer innerhalb des Abrechnungszeitraums. Ansonsten könnte man auch hier Geld zurückfordern (3).
Nach 5 Jahre stellt sich heraus, dass die Wohnung eine
tatsächliche Wohnfläche von 85 m² hat. Darf der Mieter vom
Vermieter die Korrektur der Nebenkostenabrechnungen der
letzten 5 Jahre verlangen?
Lt. (1) heisst die Antwort: ja. Deswegen verdient (für VM) der Tip unter (2) Beachtung. Und da war noch irgendwas, wonach ein Mieter regelmässig zuviel gezahlte NKR komplett zurückfordern kann.