Heizungsreparatur - Auftrag durch Mieter

Hallo,

  • ein Mieter beauftragt eine Firma die Störung an einer Gasheizung zu beheben beheben

  • ein Mieter beauftragt eine Firma die Gasheizung zu reparieren

in beiden Fällen hat er den Vermieter vorher nicht informiert.
Wer muss zahlen?

Dürfen diese Beträge in der Betriebskoasten abrechnung als Wartung oder Kleinreparatur (bei entspr. Klausel) berechnet werden?

Vielen Dank
Tussie

Hallo,

  • ein Mieter beauftragt eine Firma die Störung an einer
    Gasheizung zu beheben beheben

  • ein Mieter beauftragt eine Firma die Gasheizung zu
    reparieren

in beiden Fällen hat er den Vermieter vorher nicht informiert.
Wer muss zahlen?

Hallo Tussie,

du machst ja sachen.

Du hast die Firma beauftragt-also musst Du erst einmal auch bezahlen.

Als Vermieter würd ich dich bitten , mir die Rechnungskopie zu schicken. Dann würd ich vergleichen, was mich die Reparatur gekostet hätte, wenn ich meine Vertragsfirma beauftragt hätte.

Nur diesen Betrag würd ich Dir zurücküberweisen.Aus Kulanz!

peter

Wenn die Reparatur nachweislich wirklich erforderlich war, hätte j

Dürfen diese Beträge in der Betriebskoasten abrechnung als
Wartung oder Kleinreparatur (bei entspr. Klausel) berechnet
werden?

Vielen Dank
Tussie

Danke Peter,
ist eine klare aussage.
aber ich habe die sachen nicht gemacht:wink:)
gruß Die Tussie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]