Erhöhung der Miete - Grundsätze

Hallo,

kann man pauschal sagen:

  • wie oft darf in welchen Zeiträumen die Miete erhöht werden?

  • um welchen Betrag/Prozentsatz darf die Miete gegenüber der vormonatigen Miete erhöht werden?

  • muss der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich kundtun?

  • bekommt man dann einen neuen Mietvertrag mit dem erhöhten, neuen Betrag?

  • muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen, wenn ja, was für Gründe sind rechtlich „geltend“ und welche nicht?

  • gibt es für Mieter und Vermieter bzgl. Mieterhöhung irgendwelche Fristen, sprich, muss der Mieter sofort im Folgemonat nach Kundtun der Erhöhung die erhöhte Miete zahlen, oder gibt es eine Frist, wonach Erhöhungen erst eine Vorlaufzeit von, keine Ahnung, 3 Monaten haben?

Besten Dank im voraus für eure Tips.
Christina

Hallo,

ich könnte jetzt viel schreiben, aber ein Link tuts sicher auch:

http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterhoeh…

Gruss Ivo