Ein Vermieter stellt seinem Mieter nach Ablauf von 14 Monaten seit Einzug die erste Nebenkostenabrechnung. Diese geht dem Mieter 2 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zu. Die monatl. Vorauszahlung beträgt 100 Euro, die nun folgende Nachzahlung 250 Euro, die auch durch den Mieter beglichen wird. Nun meint der Vermieter aber nach 10 Monaten einen Fehler in der Abrechnung gesehen zu haben: Der Stromzähler des Mieters weist einen zu geringen Verbrauch aus (kein Verschulden des Mieters!). Nun glaubt also der Vermieter, der Strom sei auf seinem Zähler gelandet und fordert den Mieter auf, die Hälfte seines Verbrauchs zu bezahlen? Ist dies rechtens?
Zudem hat der Vermieter einen Pool (den der Mieter nicht nutzt und auch nicht nutzen darf) und badet einmal täglich. Der Wasserverbrauch wird aber nur halbiert. Auch möglich?