Die leidige Nebenkostenabrechnung

Ein Vermieter stellt seinem Mieter nach Ablauf von 14 Monaten seit Einzug die erste Nebenkostenabrechnung. Diese geht dem Mieter 2 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zu. Die monatl. Vorauszahlung beträgt 100 Euro, die nun folgende Nachzahlung 250 Euro, die auch durch den Mieter beglichen wird. Nun meint der Vermieter aber nach 10 Monaten einen Fehler in der Abrechnung gesehen zu haben: Der Stromzähler des Mieters weist einen zu geringen Verbrauch aus (kein Verschulden des Mieters!). Nun glaubt also der Vermieter, der Strom sei auf seinem Zähler gelandet und fordert den Mieter auf, die Hälfte seines Verbrauchs zu bezahlen? Ist dies rechtens?

Zudem hat der Vermieter einen Pool (den der Mieter nicht nutzt und auch nicht nutzen darf) und badet einmal täglich. Der Wasserverbrauch wird aber nur halbiert. Auch möglich?

Hallo,

Grundsatzfrage:
Kann der VM beweisen dass der Strom über den falschen Zähler abgerechnet wurde?
Noch ist es in Deutschland so, dass derjenige der etwas behauptet um daraus eine Forderung abzuleiten, dies auch beweisen muss.

Sollte der M tatsächlich Strom des VM verbraucht haben, so steht Ihm genau dieser Teil zu. Allerdings - und hier wird es wieder schwierig: Pauschal die Hälfte zu verlangen ist m.e. nicht drin. Hier müsste der VM den genauen Verbrauch durch den M nachweisen.

Entsprechende freiwillige gültliche Einigungen um sinnlose Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ein gutes VM-M Verhältnis zu wahren liegen m.E. im Ermessen des Mieters.

Zum Pool… na da sag ich lieber nix dazu.
Hier trifft mein Rechtsempfinden möglicherweise auf abweichende Vertragliche Regelungen die ich hier nicht kenne.

Gruss Ivo