Mietnebenkosten / eintreiben

Ein Mieter (eine Person, Rentnerin) hat auf seinen Namen einen Wohnraum gemietet. Die Miete incl. Nebenkosten sowie die erste Abrechnung (Nachzahlung) wurden anstandslos bezahlt.

Dann hat der Mieter seinen Sohn nebst Ehefrau und drei Kinder mit in die Wohnung aufgenommen. Der Mieter hat dem Vermieter mitgeteilt, dass dies nur eine vorübergehende Situation und nach etwa 2-3 Monaten wieder beendet sei.

Der Vermieter hat aus diesem Grund auch davon abgesehen, den Nebenkosten zu erhöhen. Die als vorübergehend dargestellte Situation verlängerte sich immer weiter (nun bereits ca. 14 Monate) und die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 viel entsprechend aus.

Der Vermieter, ein kulanter Mensch räumte dem Mieter eine Frist bis zum 15.04.2006 ein, um die Nebenkosten in Höhe von ca. € 850.- zu begleichen.

Seit diesem Datum jedoch wird der Vermieter vom Mieter und auch deren Sohn hingehalten. Nicht einmal ein Teilzahlung war bisher möglich. Lt. Auskunft des Sohns der Mieterin können die Nebenkosten erst bezahlt werden, wenn er, der Sohn (Selbstständig), Geld für einen geleisteten Auftrag von seinem Auftraggeber bekommt.

Nun hat der Vermieter herausgefunden, dass der Sohn der Mieterin, z.B. seit längerem keine AOK-Beiträge bezahlt, ebensowenig den Steuerberater und auch nicht das Finanzamt.

Allerdings, steht in der Wohnung ein riesiger, neuer Fernseh, ebenso wurde auch vor kurzem ein neues Auto angeschaft.

Leider hat der Vermieter mit dem Sohn (und Verursacher der Nebenkosten) der Mieterin KEINE entsprechenden Vertrag und Handhabe. Die Mieterin selbst hat außer der Miete nichts und kann auch nicht auf Ihren Sohn einwirken.

Der Vermieter hat sich nun schon überlegt, zur Polizei zu gehen und die Sache zur Anzeige zu bringen. Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter sonst noch um möglichst einfache und schnell an die Nebenkosten zu kommen ?? zumal ja auch für das Jahr 2006 diese fleißig produziert werden.

Ein Anwalt kostet ja wohl mehr und bringt in dieser Sache sicher nicht viel. Oder ???

Danke für fundierte und hilfreiche Antworten

H. Oswald

Hallo Helmut,

in jedem Fall ist die Mieterin die Ansprechpartnerin. Im Grunde genommen ist es genauso, wie bei einer Untervermietung. Die Mieterin muss gegenüber dem Vermieter haften und selbst sich das Geld von Ihrem Sohn holen.

Der Vermieter kann einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Andererseits kann er auch mit Kündigung drohen. Durchsetzen kann er sie, wenn der Rückstand erheblich wird (Maßstab sind dabei 2 Monatsmieten).

Nun hat der Vermieter herausgefunden, dass der Sohn der
Mieterin, z.B. seit längerem keine AOK-Beiträge bezahlt,
ebensowenig den Steuerberater und auch nicht das Finanzamt.

Das finde ich nun aber etwas merkwürdig an dem kulanten Vermieter. Wie kommt er an diese vertraulichen Daten?

Leider hat der Vermieter mit dem Sohn (und Verursacher der
Nebenkosten) der Mieterin KEINE entsprechenden Vertrag und
Handhabe. Die Mieterin selbst hat außer der Miete nichts und
kann auch nicht auf Ihren Sohn einwirken.

Ist das Problem der Mieterin. (Hat außer der Miete nichts?)

Der Vermieter hat sich nun schon überlegt, zur Polizei zu
gehen und die Sache zur Anzeige zu bringen.

Wegen was? Illegale Hausbesetzung? Unerlaubt langer Besuch? Er hat ja seinerzeit die Sache für okay befunden, wenn auch unter anderen Voraussetzungen. Bestenfalls kann er sich auch hier nur als von der Mieterin hinter´s Licht geführt sehen.

Welche
Möglichkeiten hätte der Vermieter sonst noch um möglichst
einfache und schnell an die Nebenkosten zu kommen ?? zumal ja
auch für das Jahr 2006 diese fleißig produziert werden.

Wie oben: gerichtlichen Mahnbescheid oder Drohnung mit Kündigung (oder beides).

Ein Anwalt kostet ja wohl mehr und bringt in dieser Sache
sicher nicht viel. Oder ???

Wenn es vor Gericht geht, sollte da schon ein Anwalt ran. Über die Kosten muss sich vor allem die Mieterin Sorgen machen.
Problematisch wird es nur, wenn da wirklich absolut Ebbe herrscht.

Den Mahnbescheid würde ich persönlich aber in jedem Fall investieren. So etwas bewirkt manchmal Wunder.

Gruß!

Horst

Hallo Helmut,

so wie es aussieht, ist ausschliesslich die Mieterin diejenige an die sich der VM halten kann. Mit dem Sohn besteht nämlich keinerlei Mietvertrag seitens des VM.

Wie der Vorpostende bereits sagt:
Drohnung mit Kündigung (schriftlich) und Mahnbescheid sind die Mittel mit denen der VM vorgehen könnte.

Ich halte einen Anwalt nicht für verkehrt.
Andererseits kann es natürlich sein dass er im Ernstfall auf den Kosten sitzen bleibt, wenn es bei der Mieterin nichts zu holen gibt.
Möglicherweise liegt ja schon die Rente unter der Pfändungsgrenze und Vermögenswerte die der M gehören sind wahrscheinlich auch nicht viele vorhanden?

Noch teuerer wird es dann eventuell falls eineRäumungsklage ansteht…*aua* aber malen wir den Teufel nicht an die Wand.

Gruss Ivo