Aufteilung der grundsteuer

folgender Sachverhalt:
Vermieter X wohnte bis zum Ende Februar mit im Mehrfamilienhaus in dem er weitere 3 wohnungen vermietet hat. Dann baute er auf dem Grundstück ein neues Haus, das er dann bezog.
Bis dato betrug der anteilige Grundsteuersatz des Mieters A 4,45€.
zum 01.06. bekamen alle Mieter des Hauses eine Nebenkostenerhöhung zugestellt, so das Mieter A jetzt eine anteilige Steuer von 20,70€ zahlen muss. macht im Jahr rund 240€…
Hochgerechnet auf alle Mieter des alten Hauses werden die gesamten Grundsteuern in Höhe von 487€ gezahlt. (vorher 113€/Jahr).

Sollte es richtig sein das der Vermieter für das von ihm selbstgenutzte neugebaute Haus die Steuern auf die Mieter des alten Hauses umlegen kann???

Moin, dagi,

Sollte es richtig sein das der Vermieter für das von ihm
selbstgenutzte neugebaute Haus die Steuern auf die Mieter des
alten Hauses umlegen kann???

ganz bestimmt nicht. Bitte ihn einfach, der Nebenkostenabrechnung einen Beleg für die Grundsteuer beizufügen.

Gruß Ralf

hallo ralf,

mieter A bekam mit dem bescheid auch eine kopie des sreuerbescheides zugesand. daher wusste er ja wie hoch die neue grundsteuer für das grundstück mit den beiden häusern ist und konnte sich aus allen zugegangenen Nebenkostenerhöhungsbescheiden ausrechnen das der vermieter sich selbst nicht an der grundsteuer beteiligt.

Mieter A sollte nochmal genau nachgucken, ob die gesamt geforderte Grundsteuer wirklich auch das neugebaute Haus umfasst.
Möglich wäre z.B., dass die Flurstücke geteilt wurden, dass Sondereigentum gebildet wurde und deswegen für das neue Haus ein separater Grundsteuerbescheid erging.

Dann am besten den Vermieter direkt darauf ansprechen.

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