Vor Mietende - Vermieter lässt Arbeiten ausführen

Hallo allerseits,

ich meine, vor einiger Zeit einmal ein oder mehrere Urteile zu dem folgenden Sachverhalt gesehen zu haben:

eine Wohnung, Mietvertrag ist gekündigt, aber das Ende des Mietvertrages liegt noch in der Zukunft. Es finden Verhandlungen statt zwischen dem Mieter, der renovieren müsste und dem Eigentümer, der das lieber selbst machen und dafür das Geld kassieren möchte.

Der Mieter beauftragt einen Maler, ein Angebot für die Renovierung zu erstellen, das als Grundlage für die Verhandlungen dienen soll - die ansonsten vorliegenden Angeboten sind vom Eigentümer eingereicht worden.

Als der Maler die Wohnung betritt, findet er Handwerker vor, die die Renovierung bereits im Auftrag des Eigentümers durchführen. Wie bereits erwähnt, die Mietzeit ist noch nicht vorbei, d.h. der Termin für die Wohnungsübergabe liegt noch in der Zukunft.

In besagtem Gerichtsurteil wurde meines Erachtens folgendes festgestellt:

  1. In dem Augenblick, wo der Eigentümer Arbeiten unaufgefordert ausführen lässt, gilt die Wohnung als übernommen, d.h. die Verpflichtung zur Zahlung der Miete erlischt.
  2. Der Eigentümer verwischt (eventuell mutwillig) die Spuren der tatsächlich erforderlichen Arbeit, d.h. es musste als Folge des Urteils bei der Kalkulation der Renovierungskosten lediglich von einem einfachen Anstrich ausgegangen werden.

Kennt jemand dieses Urteil - und kann mir vielleicht sogar einen Link schicken ? Oder habe ich da eventuell nur noch irgendwelchen Bockmist als Erinnerung … ?

Danke & Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

nein, ist kein Bockmist. Der Vermieter muss dem Mieter ausreichend Zeit lassen, die Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
Lehnt der Vermieter dies von vorneherein ab oder lässt er sie einfach selbst vor Ablauf dieser Frist durchführen, dann steht ihm kein Schadenersatz zu.

Urteile dazu findest du hier:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…

Gruß!

Horst

Servus!

In besagtem Gerichtsurteil wurde meines Erachtens folgendes
festgestellt:

  1. In dem Augenblick, wo der Eigentümer Arbeiten
    unaufgefordert ausführen lässt, gilt die Wohnung als
    übernommen, d.h. die Verpflichtung zur Zahlung der Miete
    erlischt.

Ich kenne dieses Urteil nicht, aber das klingt nur gerecht. Daswäre auch für den Vermieter die eleganteste Lösung, da ansonsten eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs im Raum steht.

Da haste vollkommen recht. Jetzt muß der Vermieter die Firma bezahlen und kassiert auch keine Kohle. Selbst schuld.