Hallo allerseits,
ich meine, vor einiger Zeit einmal ein oder mehrere Urteile zu dem folgenden Sachverhalt gesehen zu haben:
eine Wohnung, Mietvertrag ist gekündigt, aber das Ende des Mietvertrages liegt noch in der Zukunft. Es finden Verhandlungen statt zwischen dem Mieter, der renovieren müsste und dem Eigentümer, der das lieber selbst machen und dafür das Geld kassieren möchte.
Der Mieter beauftragt einen Maler, ein Angebot für die Renovierung zu erstellen, das als Grundlage für die Verhandlungen dienen soll - die ansonsten vorliegenden Angeboten sind vom Eigentümer eingereicht worden.
Als der Maler die Wohnung betritt, findet er Handwerker vor, die die Renovierung bereits im Auftrag des Eigentümers durchführen. Wie bereits erwähnt, die Mietzeit ist noch nicht vorbei, d.h. der Termin für die Wohnungsübergabe liegt noch in der Zukunft.
In besagtem Gerichtsurteil wurde meines Erachtens folgendes festgestellt:
- In dem Augenblick, wo der Eigentümer Arbeiten unaufgefordert ausführen lässt, gilt die Wohnung als übernommen, d.h. die Verpflichtung zur Zahlung der Miete erlischt.
- Der Eigentümer verwischt (eventuell mutwillig) die Spuren der tatsächlich erforderlichen Arbeit, d.h. es musste als Folge des Urteils bei der Kalkulation der Renovierungskosten lediglich von einem einfachen Anstrich ausgegangen werden.
Kennt jemand dieses Urteil - und kann mir vielleicht sogar einen Link schicken ? Oder habe ich da eventuell nur noch irgendwelchen Bockmist als Erinnerung … ?
Danke & Gruß
Jürgen