Liebe Wissende,
muß in einer Mietswohnung bei Neuvermietung ein Bodenbelag (Teppich oder Ähnliches) vorhanden sein? Ist der Vermieter dafür zuständig?
Gruß,
Claudia
Liebe Wissende,
muß in einer Mietswohnung bei Neuvermietung ein Bodenbelag (Teppich oder Ähnliches) vorhanden sein? Ist der Vermieter dafür zuständig?
Gruß,
Claudia
Nein
In meinen 3 letzten Wohnungen war zwar immer zufällig ein Bodenbelag drin, der wurde aber ausdrücklich im Mietvertrag von der Mietsache ausgeschlossen. Hatt ich halt Glück gehabt.
Gruß
Stefan
Hallo, Claudia,
nein, der Vermieter ist nicht für den Bodenbelag zuständig, er kann eine Wohnung auch nur mit dem Estrich vermieten.
Gruß
Dagmar
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Danke…
…für Eure Mitteilungen. In diesem Fall hat der Mieter mal Glück, denn der Vermieter spendiert den Teppich.
) Freu!
Liebe Grüße,
Claudia