Grundsteuer+Verwaltung in Betriebskosten?

Hallo Zusammen,

darf ein Vermieter einer Eigentumswohnung die Grundsteuer, Rücklagen, Verwaltungskosten und Kontogebühren einem Mieter in der Betriebskostenabrechung in Rechnung stellen?

Gruß
Roland

Hallo,

wenn vertraglich vereinbart kann der Verwalter die Grundsteuer in die Betriebskostenabrechung übernehmen. Alle weitren Punkte nicht.

Christian

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