Ein Mieter möchte gerne Internet und IP-Telefonie über Kabel empfangen, da es gute Angebote gibt, bei denen man dann sogar seien normalen Telefonanschluss kündigen kann. Allerdings verweigert der Vermieter(Wohnungsbaugenossenschaft) die Erlaubnis, dass der Kabelnetzbetreiber den Rückkanalfähigen Verstärker einbauen darf bzw. eventuell Leitungen im Haus erneuert, mit dem Argument, dass kein fremder Techniker am Haus arbeiten darf.
Ist das erlaubt? Die Techniker des Kabelnetzbetreibers sind ja ausgebildet, ausserdem stellt der Einbau ja eine kostenlose Verbesserung dar!
Hallo Leloo,
bitte erinnern: das Haus steht im EIGENTUM der Wohnungsbaugesellschaft. Ob und welche Verbesserungen der Eigentümer an seinem Gebäude vornehmen lassen möchte, steht in ihrem eigenen Ermessen und ist nicht Sache des Mieters.
Grus
BM
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bitte erinnern: das Haus steht im EIGENTUM der
Wohnungsbaugesellschaft. Ob und welche Verbesserungen der
Eigentümer an seinem Gebäude vornehmen lassen möchte, steht in
ihrem eigenen Ermessen und ist nicht Sache des Mieters.
Hallo,
Eigentum verpflichtet auch. Das bedeutet, dass die Rechte eines Mieters nicht ignoriert werden dürfen. Ein Vermieter darf nicht einseitig entscheiden, welche Pflichten und Rechte jemand hat.
Grüße
Silas
Hi
Eigentum verpflichtet auch. Das bedeutet, dass die Rechte
eines Mieters nicht ignoriert werden dürfen. Ein Vermieter
darf nicht einseitig entscheiden, welche Pflichten und Rechte
jemand hat.
Es fragt sich, ob es ein Recht des Mieters ist, ein Angebot eines Kabelbetreibers zu nutzen, nur weil es ihm gut in den Kram passen würde.
Für das was der Mieter haben möchte, gibt es schließlich auch andere Möglichkeiten
Gruß
Edith
Hallo Leloo_d,
Meist haben Wohnungsgesellschaften sich aber mit Vertägen an einem Kabelnetzbetreiber gebunden. Die sind dann auch für die komplette Instandhaltung des Netes verantwortlich.
Der Vermieter darf daher auch gar nicht seine Zustimmung geben.
P.Peschel
Ein Mieter möchte gerne Internet und IP-Telefonie über Kabel
empfangen, da es gute Angebote gibt, bei denen man dann sogar
seien normalen Telefonanschluss kündigen kann. Allerdings
verweigert der Vermieter(Wohnungsbaugenossenschaft) die
Erlaubnis, dass der Kabelnetzbetreiber den Rückkanalfähigen
Verstärker einbauen darf bzw. eventuell Leitungen im Haus
erneuert, mit dem Argument, dass kein fremder Techniker am
Haus arbeiten darf.
Ist das erlaubt? Die Techniker des Kabelnetzbetreibers sind ja
ausgebildet, ausserdem stellt der Einbau ja eine kostenlose
Verbesserung dar!
Mh, da die Rückkanaltauglichkeit des Kabelnetzes nicht nur für Internet und IP-Telefonie gut ist, wird normales DSL (zumindestens in Zukunft) kein echter Ersatz sein. Zum jetzigen Zeitraum nutzen die Digital-Kabel-TV-Anbieter dies Rückkanaltauglichkeit allerdings noch nicht, daher hat Edith wohl recht.
Gruß, und danke für die Antworten
leloo_d
Hi::Eigentum verpflichtet auch. Das bedeutet, dass die Rechte
eines Mieters nicht ignoriert werden dürfen. Ein Vermieter
darf nicht einseitig entscheiden, welche Pflichten und Rechte
jemand hat.Es fragt sich, ob es ein Recht des Mieters ist, ein Angebot
eines Kabelbetreibers zu nutzen, nur weil es ihm gut in den
Kram passen würde.
Für das was der Mieter haben möchte, gibt es schließlich auch
andere MöglichkeitenGruß
Edith
@P.Peschel
Das ist interessant, daran hatte ich bisher noch nicht gedacht. Falls es sich in beiden Fällen um den selben Kabelnetzbetreiber handelt, dürfte das kein Problem sei, oder?. Wenn also sowieso alle Mieter über diesen Betreiber normales Kabel-TV empfangen, kann dieser Betreiber doch auch sein Kabelnetz modernisieren?!
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@P.Peschel
Das ist interessant, daran hatte ich bisher noch nicht
gedacht. Falls es sich in beiden Fällen um den selben
Kabelnetzbetreiber handelt, dürfte das kein Problem sei,
oder?. Wenn also sowieso alle Mieter über diesen Betreiber
normales Kabel-TV empfangen, kann dieser Betreiber doch auch
sein Kabelnetz modernisieren?!
Hallo Leloo_d,
das lohnt sich für den Kabelnetzbetreiber doch nur, wenn er alle Mieter mit den zusätzlichen Angebot versorgen kann.Oder er willigt ein und stellt Dir die entstandenen Kosten in Rechnung.
Iss aber garantiert so teuer, dass Du dankend ablehnen wirst.
Informier Dich doch einfach mal direkt bei dem Kabelnetzbetreiber was geht.
Viel vergnügen 
P.Peschel
Hallo Leloo_d,
Meist haben Wohnungsgesellschaften sich aber mit Vertägen an
einem Kabelnetzbetreiber gebunden. Die sind dann auch für die
komplette Instandhaltung des Netes verantwortlich.Der Vermieter darf daher auch gar nicht seine Zustimmung
geben.P.Peschel
Ein Mieter möchte gerne Internet und IP-Telefonie über Kabel
empfangen, da es gute Angebote gibt, bei denen man dann sogar
seien normalen Telefonanschluss kündigen kann. Allerdings
verweigert der Vermieter(Wohnungsbaugenossenschaft) die
Erlaubnis, dass der Kabelnetzbetreiber den Rückkanalfähigen
Verstärker einbauen darf bzw. eventuell Leitungen im Haus
erneuert, mit dem Argument, dass kein fremder Techniker am
Haus arbeiten darf.
Ist das erlaubt? Die Techniker des Kabelnetzbetreibers sind ja
ausgebildet, ausserdem stellt der Einbau ja eine kostenlose
Verbesserung dar!