Baulärm und Mietminderung

Hallo,
mal angenommen jemand wohnt in einer Altbauwohnung und die steckt voller Mängel, wegen derer die Miete schon gemindert wird.
Einer der Mängel sind Fenster, deren Holzrahmen wohl noch von 1913 stammen und Scheiben direkt von 1945. Rahmen stellenweise faulig und überstrichen, Scheiben dünn und dünner.
Da zieht eine Baustelle die Straße hinauf. Eine größere wohlgemerkt, Kanalsanierung, Kabelerneuerung, Straßenumgestaltung bis zu den Hauswänden, angekündigte Dauer etwa 3 Monate, dann geht es jenseits der Kreuzung weiter, dann wohnt man nicht davor, sondern daneben…
In dieser Wohnung ist es bei geschlossenen Fenstern dann fast genauso laut wie draußen.
Wie geht man nun am klügsten vor um die angemessene Miethöhe zu ermittlen, bzw also weiter zu mindern, ohne sich unnötig ins rechtliche Aus zu befördern?
Lieben Dank für kluge Tipps
Susanne

Da sich die Fenster üblicherweise seit Mietbeginn nicht verschlechter haben (Scheiben dünn, dünner … ???), dürfte im gegebenen Zustand der Scheiben kein Mangel vorliegen, der zu einer Mietminderung berechtigt.
Evtl. vielleicht in den Holzrahmen, wenn diese mangels Instandhaltung durch den Vermieter sich verschlechtert haben. Ob das allerdings so erheblich den Mietgebrauch beeinträchtigt, das dies wiederum ein Grund i.S.d. BGB zur Mietminderung darstellt, kann so Allgemein sicher nicht eingeschätzt werden.

Eine „mehr als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung“ durch Strassenbauarbeiten stellt dagegen i.d.R. schon einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt (auch wenn der Vermieter nichts für die Strassenbauarbeiten kann).

Ob der Mieter mit seiner erneuten Minderung, dass Mass berechtigte/unberechtigte Minderung vielleicht überschreitet, sollte er sich selbst erstmal fragen.